Im Gegensatz zum Menschen sind zahlreiche Tierarten dazu in der Lage, die embryonale Entwicklung zwischen der Befruchtung und der Geburt zu pausieren. Diese Keimruhe wird auch als Vortragezeit bezeichnet und tritt bei zahlreichen Wildtieren, wie beispielsweise Bären, Robben, Seelöwen und Rehen auf.[2][3]
Feststellen der Trächtigkeit bei Haus- und Nutztieren
Die Feststellung bzw. Bestätigung einer Trächtigkeit ist, bei Haus und Nutztieren häufig die Aufgabe des praktischen Tierarztes. Sie kann erfolgen durch:
Ist eine Fortpflanzung der Haus- oder Nutztiere aus wirtschaftlichen oder privaten Gründen nicht erwünscht, so gibt es die Möglichkeit ein Tier kastrieren oder sterilisieren zu lassen. Das deutsche Tierschutzrecht verlangt bei der Kastration von Ferkeln mittlerweile, dass diese betäubt werden müssen.[4]
Trächtigkeitsdauer
Die Trächtigkeitsdauer (Syn. Tragzeit oder Tragedauer) ist je nach Tierart verschieden und weist bei den einzelnen Tierarten unterschiedlich starke Schwankungen auf. Im Nutztierbereich sind diese beim Pferd besonders hoch, bei Rindern etwas geringer und bei Schweinen und den kleinen Wiederkäuern am geringsten.[5]
Zudem können innerhalb einer Tierart rassenspezifische und auch individuelle Schwankungen auftreten, so ist z. B. von Ratten bekannt, dass sie bei Nahrungsmittelknappheit den Fötus in der Reifung hemmen oder gänzlich zurückbilden können.