Grenzregime ist die zusammenfassende Bezeichnung für die Gesamtheit aller institutionellen, administrativen, legislativen und technischen Maßnahmen und Einrichtungen der Grenzsicherung und -kontrolle eines Staates. In der DDR war das Grenzregime bis zur Wende 1989 neben seinem repressiven Charakter vor allem durch seine Ausrichtung nach innen charakterisiert.[1] Dazu sollten bestimmte bewaffnete Organe der DDR, zusammen mit weiteren Behörden und freiwilligen Helfern, mit allen Mitteln die Flucht aus der DDR verhindern. Gesetzliche Grundlage waren die Bestimmungen zum ungesetzlichen Grenzübertritt laut DDR-Recht.
↑Gerhard Sälter: Die Todesopfer des DDR-Grenzregimes, ihre Aufarbeitung und die Erinnerungskultur, in: Deutschland Archiv, 12. August 2020, Link zum Artikel
↑Schon der Begriff Grenze war politisch umstritten. Die Längenangaben schwanken von 1378 Kilometer (siehe Statistisches Jahrbuch der Deutschen Demokratischen Republik, Ausgabe von 1990, S. 469) bis 1393 Kilometer (s. Dokumente zur Deutschlandpolitik VI/4 (1975/76)), Dok. Nr. 269 Kap. II.12, Oldenbourg Verlag, 2007, ISBN 978-3-486-57919-2, S. 979, eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche.