An Tafeltrauben werden andere Anforderungen gestellt als an die Keltertrauben: Die Trauben sollen lockerbeerig sein, die Beeren groß, saftreich, arm an oder frei von Kernen und zartschalig. Zudem ist eine frühe Reife erwünscht.
Ab der Reform der EU-Weinmarktordnung vom 1. August 2000[1] gilt für Tafeltrauben nicht mehr das Weinrecht. Sie dürfen deshalb wie anderes Obst, beispielsweise Äpfel, Birnen oder Kirschen, angebaut werden. Geschieht dies außerhalb von Weinbergsflächen und ohne Pflanzrecht, sind die rechtlichen Vorschriften zu beachten: Es dürfen keine Sorten angepflanzt werden, die als Keltersorten klassifiziert sind (z. B. Regent oder Phoenix).
Weltweit häufig angebaute Tafeltrauben-Varietäten und deren Charakteristika
Die Weltproduktion an Tafeltrauben lag im Jahr 2014 bei etwa 27 Millionen Tonnen. Etwa die Hälfte der Weltproduktion kam dabei aus drei Ländern: der Volksrepublik China, Indien und der Türkei.[2]
Volker Jörger, Rainer Engel: Tafeltrauben bieten auch für den heimischen Anbau eine Chance. In: Der Badische Winzer. März 2003, S.37–42 (online [PDF; 246kB]).