Soweit bekannt wurde Steinau erstmals urkundlich erwähnt im Jahre 1105. Zu dieser Zeit war es im Besitz des Klosters Fulda.[4]
1287 einigte sich Markward II. von Bickenbach, Fürstabt des Klosters Fulda, mit seinem Ministerialen Friedrich von Schlitz, dass dessen Hälfte der Burg unbehelligt blieb, lediglich die seines Schwagers Giso von Steinau, dem eine Beteiligung am Abtsmord vorgeworfen wurde, sollte zerstört werden[5].
1381 wird eine Kapelle mit dem Patrozinium des Hl. Bartholomäus von den Rittern Heinrich und Johann von der Tann gestiftet. 1510 präsentierte der Abt von Fulda als Senior der Ganerben des Schlosses. 1594 gehörte die Schlosskapelle zur Pfarrei Margretenhaun. 1787 zählte es zur Fürstabtei Fulda, Centoberamt Fulda. Nach der Säkularisation im Jahr 1803 gehörte Steinau 1851 zum Kurfürstentum Hessen, Landkreis Fulda.
Hessischen Gebietsreform (1970–1977)
Zum 31. Dezember 1971 verlor Steinau im Zuge der Gebietsreform in Hessen seine Eigenständigkeit und wurde ein Ortsteil der Gemeinde Petersberg.[6][7] Für Steinau wurde ein Ortsbezirk eingerichtet.[8]
Verwaltungsgeschichte im Überblick
Die folgende Liste zeigt die Staaten und Verwaltungseinheiten,[Anm. 1] denen Steinau angehört(e):[4][9]
ab 1972: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Kassel, Landkreis Fulda, Gemeinde Petersberg
Bevölkerung
Einwohnerstruktur 2011
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Steinau 2097 Einwohner. Darunter waren 27 (1,3 %) Ausländer.
Nach dem Lebensalter waren 447 Einwohner unter 18 Jahren, 867 waren zwischen 18 und 49, 396 zwischen 50 und 64 und 387 Einwohner waren älter.[11]
Die Einwohner lebten in 864 Haushalten. Davon waren 228 Singlehaushalte, 246 Paare ohne Kinder und 300 Paare mit Kindern, sowie 75 Alleinerziehende und 18 Wohngemeinschaften. In 174 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 597 Haushaltungen leben keine Senioren.[11]
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt, 1968. Weitere Quellen: LAGIS[4]; Gemeinde Petersberg[12]; Zensus 2011[11]
Für Steinau besteht ein Ortsbezirk (Gebiete der ehemaligen Gemeinde Steinau) mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung.[8]
Der Ortsbeirat besteht aus neun Mitgliedern. Bei den Kommunalwahlen in Hessen 2021 betrug die Wahlbeteiligung zum Ortsbeirat 58,17 %. Dabei wurden gewählt: vier Mitglieder der CDU, zwei Mitglieder der SPD und der „Bürgerliste Petersberg“ sowie ein Mitglied der „Christlichen Wähler-Einheit“.[13] Der Ortsbeirat wählte Thomas Vogel (CDU) zum Ortsvorsteher.[14]
Der HaltepunktSteinau (Kr Fulda) lag an der Bahnstrecke Bebra–Fulda. Er wurde inzwischen geschlossen. Durch den öffentlichen Nahverkehr ist Steinau über eine stündlich fahrende Buslinie erreichbar.[15] Für die Organisation des Öffentlichen Nahverkehrs ist die RhönEnergie Fulda und der RMV zuständig. Die Eisenbahnstrecke zwischen Fulda und Kassel führt durch den Ort hindurch, hält jedoch nicht vor Ort an.
Literatur
Michael Mott: Verfallen und vergessen: Burg derer von Steinau / Auf keiner Denkmalliste zu finden: Reste einer mittelalterlichen Wasserburg vor den Toren Fulda / Nach Abtsmord „geschleift“, in: Fuldaer Zeitung, 12. August 1993, S. 10 (Serie: DENK-mal!).
↑Gemeindegebietsreform in Hessen; Zusammenschlüssen und Eingliederungen von Gemeinden vom 21. Dezember 1971. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1972 Nr.3, S.84, Punkt 93 Abs. 46 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 6,0MB]).
↑ abHauptsatzung. (PDF; 103K kB) § 4. In: Webauftritt. Gemeinde Petersberg, abgerufen im September 2024.
↑Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com. Abgerufen am 1. Januar 1900
↑Verordnung vom 30sten August 1821, die neue Gebiets-Eintheilung betreffend, Anlage: Übersicht der neuen Abtheilung des Kurfürstenthums Hessen nach Provinzen, Kreisen und Gerichtsbezirken. Sammlung von Gesetzen etc. für die kurhessischen Staaten. Jahr 1821 – Nr. XV. – August. (kurhess GS 1821) S. 75.