Die Herauslösung der vier städtischen Aufsichtsbezirke Hannover I–III und Hannover-Linden aus dem Sprengel Calenberg wurde 1949 im Zuge der geplanten Auflösung des Sprengels Verden-Hoya und der Vereinigung eines Teils der dortigen Kirchenkreise mit Calenberg erstmals diskutiert. Letztlich wurden die Pläne aber erst durch Verfügung des Landeskirchenamts von 29. Mai 1957 mit der Bildung eines eigenen Sprengels „Stadt Hannover“ umgesetzt. Durch das Kirchengesetz über die Bildung des Sprengels Hannover vom 18. November 1969, das am 1. Januar 1970 in Kraft trat, wurde er durch Zuweisung der damaligen, bis zu diesem Zeitpunkt ebenfalls zu Calenberg-Hoya gehörigen Kirchenkreise Neustadt am Rübenberge, Pattensen, Ronnenberg und Wunstorf, sowie durch die Kirchenkreise Burgdorf und Burgwedel (früher Sprengel Celle) vergrößert.[1] Zugleich wurde der Name von Sprengel Stadt Hannover in Sprengel Hannover geändert.
Von hier aus werden bischöfliche Aufgaben wahrgenommen, die von der Bischofskanzlei in Hannover alleine schon aus Entfernungsgründen delegiert werden. Seit 2020 trägt der Amtsinhaber den Titel Regionalbischof. Das Haus kirchlicher Dienste der Landeskirche übernimmt Aufgaben der Verwaltung für die Landessuperintendentur.[2]
Dem Landessuperintendenten/Regionalbischof (seit 2020) steht der Sprengelbeirat zur Seite, dessen zwölf Mitglieder aus allen Kirchenkreisen des Sprengels kommen.
Der Sprengelbeirat wurde in allen Sprengel der Landeskirche durch Beschluss der Landessynode im Herbst 2009 abgeschafft.
Ephorenkonvent
Die leitenden Geistlichen der Kirchenkreise, die Superintendenten, bilden den Ephorenkonvent des Sprengels. Einer dieser Amtsinhaber ist zugleich Stellvertreter des Regionalbischofs.
Sprengelmitglieder der Landessynode
Der Sprengel Hannover entsendet und beruft Mitglieder[4] in das höchste parlamentarische Gremium der hannoverschen Landeskirche, in die Landessynode.