Das NaturschutzgebietSandheiden und Dünen bei Sandweier und Iffezheim liegt auf dem Gebiet des Stadtkreises Baden-Baden und des Landkreises Rastatt in Baden-Württemberg. Das 240,7 ha große Gebiet mit der Kenn-Nummer 2.230 steht seit dem 8. November 2011 unter Naturschutz.
Es gilt als eines der bedeutendsten Sandgebiete Baden-Württembergs. In dem Lebensraum seltener und geschützter Tier- und Pflanzenarten tragen Ziegen und Schafe zur Erhaltung der Lebensräume bei. Dadurch, dass diese nicht gefüttert werden und so dem Gebiet nicht erwünschte Nährstoffe entziehen, werden niedrigwüchsige Pflanzen wie Sandglöckchen, Thymian und Silbergras gefördert. Mit 21 Metern Höhe ist eine der höchsten Dünen Badens im Wald zu sehen. Der Untergrund besteht aus Kiesboden; er wurde am Ende der Eiszeit von Flugsand überweht.
Schutzzweck
Das Naturschutzgebiet dient der Erhaltung, Sicherung und Entwicklung
1. der Flugsandflächen und Dünenbildungen, die vielen Tier- und Pflanzenarten Lebensraum bieten;
nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche Stillgewässer (3130)
Hainsimsen-Buchenwald (9110)
bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen (9190)
und sich künftig in der Flachwasserzone des Kühlsees entwickelnde kalkreiche, nährstoffarme Stillgewässer mit Armleuchteralgen (3140), und mit folgenden Arten des Anhangs 2 der FFH-Richtlinie: Gelbbauchunke (Bombina variegata), Hirschkäfer (Lucanus cervus), Scharlachkäfer (Cucujus cinnaberinus), Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii);
3. der Lebensräume, die an den sandig-kiesigen Untergrund gebunden sind oder von dessen Lebensbedingungen begünstigt werden, mit dem Nebeneinander unterschiedlicher Entwicklungsstadien der Vegetation vor allem folgender Lebensräume:
6. der Flachwasserzonen und sandig-kiesigen Uferbereiche, Kiesbänke, Steilabbrüche und Sandrasen als Lebensraum für seltene und geschützte Tier- und Pflanzenarten der Kiesgruben mit günstigen Lebensbedingungen für Fluss-Regenpfeifer (Charadrius dubius), Uferschwalbe (Riparia riparia), Wechselkröte (Bufo viridis), Grüne Strandschrecke (Aiolopus thalassinus) und Wasserpflanzen wie Armleuchteralgen (Characeae);
7. der sich künftig entwickelnden oder ansiedelnden Lebensräume und Arten von besonderer ökologischer Bedeutung;
8. und der Erhaltung der mittelalterlichen Wölbäckerfluren im Niederwald.