Im Ärzte-Prozess (Fall 1 der Nachfolgeprozesse; USA gegen Karl Brandtet al.), welcher von Dezember 1946 bis August 1947 dauerte, war er Verteidiger von Karl Genzken.[1] Genzken wurde in drei Anklagepunkten für schuldig befunden und zu lebenslänglicher Haft verurteilt. Am 31. Januar 1951 wurde die Strafe in 20 Jahre Haft umgewandelt und er am 17. April 1954 vorzeitig entlassen.
Im Prozess Rasse- und Siedlungshauptamt der SS (Fall 8 der Nachfolgeprozesse; USA gegen Ulrich Greifelt et al.), der von Ende Oktober 1947 bis Mitte März 1948 dauerte, war er Verteidiger von Rudolf Creutz.[4] Creutz wurde in drei Anklagepunkten für schuldig befunden und zu 15 Jahren verurteilt. 1951 wurde die Strafe in 10 Jahre Haft umgewandelt und er wurde 1954 vorzeitig entlassen.
Während des Wilhelmstraßen-Prozess (Fall 12 der Nachfolgeprozesse), dem letzten und längsten der Nachfolgeprozesse, war er ab 10. März 1948 Assistent des Verteidigers Georg Fröschmann bei der Verteidigung von Gottlob Berger.[5] Berger wurde zu 25 Jahren Haft verurteilt, welche 1951 zu zehn Jahren Haft umgewandelt wurde.
Einzelnachweise
↑ abcdTelford Taylor: Final Report to the Secretary of the Army on the Nuernberg War Crimes Trials Under Control Council Law No. 10. U.S. Government Printing Office, 1949, S.301.
↑Telford Taylor: Final Report to the Secretary of the Army on the Nuernberg War Crimes Trials Under Control Council Law No. 10. U.S. Government Printing Office, 1949, S.325.
↑International Military Tribunal: Trials of War Criminals Before the Nuremberg Military Tribunals Under Control Council Law No. 10, Nuernberg, October 1946-April 1949. U.S. Government Printing Office, 1949, S.9.