Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit
Belegen (beispielsweise
Einzelnachweisen) ausgestattet. Angaben ohne ausreichenden Beleg könnten demnächst entfernt werden. Bitte hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und
gute Belege einfügst.
Das republikanische Prinzip oder Republiksprinzip ist nach deutschem Recht eine Staatsstrukturbestimmung gemäß Artikel 20 Grundgesetz und Artikel 28 Absatz 1 Grundgesetz. Das republikanische Prinzip verpflichtet den Bund und die Länder auf die Staats- und Regierungsform der Republik (im Gegensatz zur Monarchie).
In gleicher Weise legt Art. 1 der österreichischen Verfassung dem österreichischen Recht das republikanische Prinzip zu Grunde.
Das in Art. 20 I, 28 I 1 GG verankerte republikanische Prinzip verbietet die Monarchie als Staatsform. Ein durch Erbfolge bestimmtes Staatsoberhaupt darf es nicht geben. Dies gilt auch für die Länder.