Das Reichsschatzministerium war ein Reichsministerium, das nur in den frühen Jahren der Weimarer Republik bestand.
Entwicklung
1919 wurde das Reichsschatzministerium zusammen mit dem Reichsministerium der Finanzen der Nachfolger des kaiserlichen Reichsschatzamtes.[1] Zunächst war es zuständig für die Verwaltung des reichseigenen Vermögens, die finanzielle Beaufsichtigung der Kriegs- und wirtschaftlichen Friedensorganisationen sowie für die Beschaffung und Verwaltung von Einnahmen aus anderen Quellen als den Zöllen, Steuern und Gebühren. Als Rechtsnachfolger der Heeresverwaltung war es auch für die Verwertung der Militärrestbestände aus dem Ersten Weltkrieg zuständig.
Das Reichsfinanzministerium als Steuer- und Zollverwaltung des Reiches wurde zunächst parallel aufgebaut, da die Reparationsforderungen der Alliierten, anders als im Kaiserreich, eine zentralistisch geführte Finanzverwaltung notwendig machten. 1923 wurde das Reichsschatzministerium in das Reichsfinanzministerium eingegliedert.
Reichsschatzminister
Staatssekretäre
Literatur
- Bundesministerium der Finanzen: Von der Reichsschatzkammer zum Bundesfinanzministerium, 1969
- Herbert Leidel: Die Begründung der Reichsfinanzverwaltung, 1964
Einzelnachweise
- ↑ Erlaß, betreffend die Errichtung und Bezeichnung der Obersten Reichsbehörden v. 21. März 1919 (RGBl. S. 327).
- ↑ Das Kabinett Bauer (Edition "Akten der Reichskanzlei, Weimarer Republik"). Abgerufen am 23. September 2019.
- ↑ Das Kabinett Müller I (Edition "Akten der Reichskanzlei, Weimarer Republik"). Abgerufen am 23. September 2019.