Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung von Ransbach erfolgte im Jahr 1254.[1]
Die Pfarrei Ransbach gibt es seit 1854. Die evangelische Kirche wurde 1765 erbaut und gehört zum KirchspielSchenklengsfeld. Vor dem Bau dieses Gotteshauses hat an gleicher Stelle schon eine andere Kirche gestanden. Neben dem Gebäude steht eine alte Dorflinde.
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Ransbach 1098 Einwohner. Darunter waren 9 (0,8 %) Ausländer.
Nach dem Lebensalter waren 159 Einwohner unter 18 Jahren, 414 zwischen 18 und 49, 252 zwischen 50 und 64 und 273 Einwohner waren älter.[6] Die Einwohner lebten in 498 Haushalten. Davon waren 132 Singlehaushalte, 126 Paare ohne Kinder und 183 Paare mit Kindern, sowie 39 Alleinerziehende und 6 Wohngemeinschaften.[6]
Einwohnerentwicklung
Ransbach: Einwohnerzahlen von 1834 bis 2020
Jahr
Einwohner
1834
521
1840
559
1846
580
1852
578
1858
610
1864
611
1871
588
1875
527
1885
545
1895
530
1905
563
1910
605
1925
769
1939
884
1946
1.088
1950
1.182
1956
1.299
1961
1.418
1967
1.447
1970
1.557
1980
?
1990
?
2000
?
2011
1.098
2015
1.176
2020
1.137
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt, 1968. Weitere Quellen: [1]; Gemeinde Mansbach[7][8]; Zensus 2011[6]
Am 23. Dezember 1970 wurde der Gemeinde Ransbach im damaligen Landkreis Hersfeld ein Wappen verliehen.
Blasonierung: „In Rot auf Silber gemauertem Sockel ein silbernes Kreuz, belegt mit zwei schräggekreuzten, gestürzten goldenen Schäferstäben.“[9]
Das Wappen von Ransbach basiert auf der Sage vom Schäferstein im großen Waldgebiet des Stöckig. Der Stein gilt als Rest eines wohl in alter Zeit aufgestellten Sühnekreuzes. Eine alte Sage berichtet dazu von zwei Schäfern, die auf der Hute des ausgegangenen Dorfes Moppers um ein Stück Brot in Streit gerieten und sich gegenseitig totschlugen. Sühnekreuze wurden, so Dr. Sippel, in mittelalterlicher Zeit als kirchliches Sühneopfer für einen begangenen Totschlag oder eine Mordtat an der Stelle des Geschehens vom Täter oder deren Familie errichtet. Sie hatten die Aufgabe, den Vorübergehenden daran zu erinnern, dass an dieser Stelle ein Mensch ohne Sterbesakramente ums Leben gekommen ist und den Vorbeigehenden aufzufordern, ein Gebet für den umgekommenen Menschen zu sprechen. Mit dem Erlass der „Peinlichen Gerichtsordnung“ von 1533 ging die Zeit der Sühnekreuze zu Ende, da sich nun auch die weltlichen Gerichte mit Totschlagsdelikten auseinandersetzen mussten.
↑Haushaltsplan 2021. Statistische Daten. In: Webauftritt. Gemeinde Hohenroda, S. 4, abgerufen im November 2020.
↑Gemeindegebietsreform: Zusammenschlüssen und Eingliederungen von Gemeinden vom 29. Januar 1971. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1971 Nr.7, S.286, Punkt 362, Abs. 4 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 5,1MB]).
↑Genehmigung eines Wappens der Gemeinde Ransbach, Landkreis Hersfeld, Regierungsbezirk Kassel vom 23. Dezember 1970. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1971 Nr.2, S.45, Punkt 45 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 6,2MB]).
↑Vor 25 Jahren stand in der HZ: 1:0 für Hohenrodas Sporthalle. Hersfelder Zeitung, 11. Dezember 1998, S. 8