Der Päpstliche Rat Cor Unum (lat. Pontificium Consilium Cor Unum) wurde am 15. Juni 1971 mit dem apostolischen Schreiben Amoris officio Papst Pauls VI. errichtet. Zum 1. Januar 2017 wurde der Rat aufgelöst. Cor unum („ein Herz [und eine Seele]“) ist ein Zitat aus Apg 4,32 EU, wo von der Gütergemeinschaft der Jerusalemer Urgemeinde erzählt wird.
Aufgaben
Innerhalb der Kurie hatte der Rat unter anderem die Aufgabe, die humanitären Hilfsaktionen des Heiligen Stuhls in Krisen- und Katastrophengebieten zu organisieren und durchzuführen. Weiterhin sollte er die globalen caritativen Aktivitäten der katholischen Kirche und ihrer zugehörigen Institutionen und Organisationen koordinieren. Eine weitere Funktion bestand in der Leitung der ihm zugeordneten Stiftungen Populorum progressio und der 1984 von Johannes Paul II. gegründeten Stiftung Johannes Paul II. für die Sahelzone. Auf Grund seines Aufgabenspektrums wurde er daher häufig auch als „päpstliches Entwicklungsministerium“ bezeichnet.
Papst Johannes Paul II. definierte in seiner Apostolischen Konstitution Pastor bonus vom 28. Juni 1988 das Wirken von Cor Unum als „Sorge der katholischen Kirche für die Notleidenden, auf dass die Brüderlichkeit unter den Menschen wachse und Christi Liebe sich zeige“.
Papst Franziskus verfügte am 17. August 2016 mit dem Motu Proprio Humanam progressionem die Auflösung des Rates zum 1. Januar 2017. Die bisherigen Zuständigkeiten des Rates wurden von diesem Zeitpunkt an vom neuerrichteten Dikasterium für die ganzheitliche Entwicklung des Menschen übernommen, dessen Leitung der Papst dem bisherigen Präsidenten des Päpstlichen Rates für Gerechtigkeit und Frieden, Peter Kardinal Turkson, übertrug.[1]
Struktur
Anfangs wurde der Rat unter Johannes Paul II. in Personalunion vom Kardinalpräsidenten des Päpstlichen Rates für Gerechtigkeit und Frieden geleitet. 1995 wich der Papst erstmals von dieser Praxis ab und ernannte den deutschen Erzbischof und späteren Kardinal Paul Josef Cordes zum Ratspräsidenten. Der Päpstliche Rat Cor Unum wurde zuletzt von einem Kardinalpräsidenten geleitet, dem ein Sekretär und ein Untersekretär zur Seite standen. Der Rat selbst bestand zusätzlich zum Präsidenten aus 38 Mitgliedern und neun Konsultoren, die vom Papst für jeweils fünf Jahre berufen wurden.
Präsidenten
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Humanam progressionem, apostolisches Schreiben in Form eines Motu Proprio, mit dem das Dikasterium für den Dienst zugunsten der ganzheitlichen Entwicklung des Menschen eingerichtet wird, von Papst Franziskus vom 17. August 2016.