Ein Publikumsverlag trägt alle Kosten, die mit der Herstellung und dem Vertrieb eines Buches zusammenhängen, das sind insbesondere die allgemeinen Vorbereitungskosten, die Satz-, Druck- und Buchbindekosten sowie die Werbe- und Vertriebskosten. Sein Verlagsmarketing übernimmt die vollständige Organisation der Herstellung sowie des Vertriebs und der Werbung durch Pressetermine, Rezensionen und Autorenlesungen.[2] Publikumsverlage beschäftigen in der Regel zur Sicherung des verlegerischen Zieles Fachpersonal wie Lektoren, die die Qualität und die Erfolgsaussichten eingereichter Manuskripte beurteilen, und Korrektoren, die die Qualität bis zur Fertigstellung sichern.[3]
Seit 1977 bilden Publikumsverlage innerhalb des Börsenvereins mit der IG Belletristik und Sachbuch (vormals AG Publikumsverlage) eine eigene Arbeitsgemeinschaft, der derzeit (Stand: 2018) ca. 130 Verlage angehören.[1]
Abgrenzungen
Ein Publikumsverlag übernimmt im Zusammenhang mit der Veröffentlichung eines Buches das gesamte unternehmerische Risiko. Dies steht im Gegensatz zur Praxis von Zuschussverlagen, bei denen Autoren oder Herausgeber für Druckkosten in Vorleistung treten oder wie bei Selbstkostenverlagen oder „Pseudoverlagen“ sogar die gesamten Kosten tragen sowie darüber hinausgehende Gebühren leisten müssen.
Neben den obengenannten Unternehmensformen zählen u. a. auch Fach- oder Wissenschaftsverlage nicht zu den Publikumsverlagen.[1]
Literatur
Günther Fetzer: Das Ende des Publikumsverlages – eine These und vierzehn Anmerkungen. In: Sven Hanuschek et al. (Hrsg.): Die Struktur medialer Revolutionen. Festschrift für Georg Jäger (Münchener Studien zur literarischen Kultur in Deutschland, Band 34). S. 178–184. Peter Lang, Frankfurt am Main 2000, ISBN 978-3-631-35930-3.
IG Belletristik und Sachbuch, unten: Münchner Erklärung der IG Belletristik und Sachbuch auf der Jahrestagung der Publikumsverlage am 21. Januar 2016 in München, online unter boersenverein.de