Damit waren Aydan Özoğuz (544 Stimmen), Yvonne Magwas (600 Stimmen), Claudia Roth (565 Stimmen), Wolfgang Kubicki (564 Stimmen) und Petra Pau (484 Stimmen) im ersten Wahlgang zu Bundestagsvizepräsidenten gewählt, Michael Kaufmann (118 Stimmen) verfehlte die nötige Mehrheit der Mitglieder des Bundestages.[1][2] Nach einer ca. halbstündigen Sitzungsunterbrechung, auf Antrag der AfD-Fraktion, gaben Alice Weidel und Michael Kaufmann anschließend eine Erklärung ab, dass sie weder einen anderen Kandidaten vorschlagen noch einen zweiten Wahlgang beantragen werden.[3]
Weitere Wahlgänge
Nachdem die bisherige Vizepräsidentin Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen) von BundeskanzlerOlaf Scholz zur Staatsministerin für Kultur und Medien ernannt worden war, trat als ihre Nachfolgerin am 9. Dezember 2021 die ehemalige Fraktionsvorsitzende und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages Katrin Göring-Eckardt an. Sie wurde im ersten Wahlgang mit 501 Stimmen zur Stellvertreterin der Präsidentin des Deutschen Bundestages gewählt. Der im ersten Wahlgang gescheiterte Kandidat der AfD-Fraktion im Deutschen BundestagMichael Kaufmann trat am selben Tag für einen zweiten (94 Stimmen) und am 7. April 2022 für einen dritten Wahlgang (95 Stimmen) an. Er erreichte auch in diesen beiden Wahlgängen nicht die erforderliche Mehrheit an Stimmen und war damit nicht als Stellvertreter der Präsidentin des Deutschen Bundestages gewählt.[4]
Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, der 76 Abgeordnete angehörten (Dezember 2024), erhielt in der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages bis Dezember 2024 für keinen ihrer 26 Kandidaten die erforderliche Mehrheit. Seit 2017 scheiterte die AfD damit bislang in 49 Wahlgängen. Die AfD-Fraktion hatte sich im Wege des Organstreits dagegen gewandt, dass keiner der von ihr vorgeschlagenen Abgeordneten zum Stellvertreter des Präsidenten des 19. Deutschen Bundestages gewählt worden ist und dass der Deutsche Bundestag keine prozeduralen Vorkehrungen zum Schutz vor einer Nichtwahl aus sachwidrigen Gründen geschaffen hatte; dieses erklärte das Bundesverfassungsgericht am 22. März 2022 als offensichtlich unbegründet.[13][14][15] Das Bundesverfassungsgericht schrieb in dem Beschluss: „Die freie Wahl entspricht dem freien Mandat der Abgeordneten nach Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG und dem Demokratieprinzip nach Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 GG. […] Mit einer freien Wahl im Sinne des Art. 40 Abs. 1 Satz 1 GG wäre es unvereinbar, wenn eine Fraktion das Recht auf ein bestimmtes Wahlergebnis hätte.“[16]
↑www.bundesverfassungsgericht.de, „Leitsätze zum Beschluss des Zweiten Senats vom 22. März 2022, 2 BvE 9/20“, 22. März 2022, abgerufen am 23. Februar 2024
↑www.bundesverfassungsgericht.de, „Organstreitverfahren der AfD-Bundestagsfraktion zur Wahl eines Vizepräsidenten/einer Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages erfolglos“, Pressemitteilung Nr. 26/2022 vom 22. März 2022, abgerufen am 23. Februar 2024
↑www.lto.de, „Kein Anspruch auf Vizepräsidenten-Posten für die AfD“22. März 2022, abgerufen am 23. Februar 2024
↑Stenografischer Bericht. In: Deutscher Bundestag. 20. Wahlperiode, 85. Sitzung. Berlin 9. Februar 2023, S.10147, 10230 (bundestag.de [PDF; abgerufen am 15. Februar 2023]).
↑dserver.bundestag.de, Plenarprotokoll vom 26. Oktober 2021, abgerufen am 23. Februar 2024
↑dserver.bundestag.de, Drucksache 20/9721, „Zusammensetzung des Präsidiums des Deutschen Bundestages“, 12. Dezember 2023, abgerufen am 14. November 2024
↑dserver.bundestag.de, Drucksache 20/9722, „Selbstauflösung einer Fraktion auch im Präsidium widerspiegeln – Vertreterin der aufgelösten Fraktion im Präsidium zum Rücktritt vom Amt der Vizepräsidentin auffordern “, 13. Dezember 2023, abgerufen am 14. November 2024
↑dserver.bundestag.de, Plenarprotokoll 20/143, 13. Dezember 2023, abgerufen am 14. November 2024