Präsident der Republik Türkei
Der Präsident der Republik (türkisch: Cumhurbaşkanı) ist das Staatsoberhaupt und der Regierungschef der Republik Türkei. Derzeitiger Amtsinhaber ist seit dem 28. August 2014 Recep Tayyip Erdoğan, welcher zuletzt am 28. Mai 2023 wiedergewählt wurde. Die Änderungen der türkischen Verfassung sind detailliert im Artikel Verfassungsreferendum in der Türkei 2017 wiederzufinden. Verfassungsrechtliche StellungLaut der Verfassung ist der Präsident der Republik das Oberhaupt des Staates (devletin başı). Die Exekutivgewalt obliegt ihm. Er vertritt die Republik Türkei sowie die Einheit der türkischen Nation. Außerdem beaufsichtigt er die korrekte Anwendung der Verfassung und die ordentliche und harmonische Tätigkeit der Staatsorgane. KompetenzenDer Präsident hat die folgenden Kompetenzen und Aufgaben:
WahlIndirekte Wahl (1982–2014)Seit Inkrafttreten der Verfassung von 1982 wurde der Präsident durch die Große Nationalversammlung in geheimer Abstimmung für eine Amtszeit von sieben Jahren gewählt. Eine Wiederwahl war nicht möglich. Als gewählt galt, wer mindestens zwei Drittel der gesamten Abgeordnetenstimmen auf sich vereinen konnte. Die Wahl wurde dreißig Tage vor Ablauf der Amtsdauer des Präsidenten oder zehn Tage nach Freiwerden des Präsidentenamtes begonnen und innerhalb von dreißig Tagen seit dem Tage des Beginns der Wahl zu Ende geführt. Die Namen der Kandidaten mussten innerhalb der ersten zehn Tage dem Parlamentspräsidium mitgeteilt werden. Kam im ersten und zweiten Wahlgang nicht die nötige Zweidrittelmehrheit der Abgeordnetenzahl zustande, so musste eine dritte Abstimmungsrunde stattfinden. In dieser dritten Wahlrunde war nur noch eine einfache Mehrheit der Abgeordnetenzahl für einen Kandidaten nötig, um diesen zum Präsidenten zu wählen. Sollte auch in der dritten Wahlrunde nicht die erforderliche Mehrheit zustande kommen, so musste noch ein vierter Wahlgang – eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen – abgehalten werden. Wurde in dieser Abstimmungsrunde die erforderliche einfache Mehrheit ebenfalls nicht erreicht, dann mussten sofort Parlamentsneuwahlen stattfinden. Direkte Wahl (ab 2014)Ab 2014 wird der Präsident in direkter Wahl vom Volk für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist einmalig möglich. Die Wahl wird innerhalb von sechzig Tagen vor Ablauf der Amtszeit oder bei Vakanz des Amtes aus sonstigen Gründen innerhalb von sechzig Tagen nach Eintritt der Vakanz durchgeführt. Als gewählt gilt der Kandidat, der die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Sollte keiner der Kandidaten die erforderliche Mehrheit erreichen, so wird am zweiten Sonntag nach dem Wahltag eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten durchgeführt, die die meisten Stimmen im ersten Wahlgang erhalten haben. Als gewählt gilt dann derjenige, der die meisten Stimmen auf sich vereinen kann. Fällt vor dem zweiten Wahlgang infolge Todes oder des Verlusts der passiven Wahlfähigkeit ein Kandidat aus, so tritt derjenige Kandidat an, welcher im ersten Wahlgang die nächsthöhere Stimmenzahl erreicht hat. Verbleibt für den zweiten Wahlgang nur ein Kandidat, erfolgt diese Abstimmung in der Form eines Referendums. VoraussetzungenZum Kandidaten aufgestellt werden kann, wer Abgeordneter des Parlaments ist, das vierzigste Lebensjahr vollendet hat und eine abgeschlossene Hochschulausbildung besitzt oder ein türkischer Staatsbürger mit den gleichen Eigenschaften und der möglichen Wählbarkeit zum Parlamentsabgeordneten. Außerdem benötigt ein Kandidat den schriftlichen Vorschlag von mindestens zwanzig Parlamentsabgeordneten. Parteifraktionen, die bei der letzten Parlamentswahl mindestens fünf Prozent der Stimmen erreicht sowie 100.000 Wahlstimmen erlangt haben, können einen Kandidaten aufstellen. Voraussetzungen zum AmtsantrittBis zum Inkrafttreten der Verfassungsänderungen am 16. April 2017 musste der Präsident nach seiner Wahl die Beziehung zu seiner Partei abbrechen. Durch die Verfassungsänderungen entfiel jedoch diese Voraussetzung. VereidigungZu seinem Amtsantritt wird der neue Präsident der Republik bei Amtsantritt vor der Großen Nationalversammlung vereidigt. Der Eid lautet nach Art. 103 der Verfassung:
VertretungIst der Präsident aus Gründen wie Krankheit oder Auslandsreise unfähig sein Amt auszuüben, so wird dieser von seinem Vizepräsidenten im Amt vertreten. Sollte das Präsidentenamt im Falle des Todes, des Rücktritts oder eines anderen Grundes vakant werden, so übernimmt bis zu einer Neuwahl der Vizepräsident die Amtsgeschäfte des Präsidenten. VerantwortlichkeitAuf Vorschlag einer einfachen Mehrheit der Abgeordneten des Parlaments kann mit Begründung der Begehung einer Straftat ein Ermittlungsverfahren gegen den Präsidenten der Republik beantragt werden, welches das Parlament mit der Zustimmung von drei Fünfteln der Abgeordneten einleiten kann. Der Präsident der Republik darf nach der Einleitung des Ermittlungsverfahren keine Neuwahlen anordnen. In geheimer Abstimmung kann das Parlament mit der Zustimmung von zwei Dritteln der Abgeordneten das Verfassungsgericht als Strafgerichtshof dazu beauftragen, das Strafverfahren abzuschließen. Wird der Präsident der Republik nun wegen einer Straftat verurteilt, endet sein Amt. AmtssitzAmtssitz ist seit 2014 der Präsidentschaftskomplex auf dem Gelände der Atatürk Orman Çiftliği in Ankara. Als Vorgänger und derzeitiger Sitz des Vizepräsidenten der Republik gilt der Çankaya-Palast.[3] Siehe auchWeblinks
Einzelnachweise
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