Als Pontifikalamt (lateinischSacrum pontificale oder Missa pontificalis) wurde in der katholischen Kirche eine heilige Messe bezeichnet, der ein Priester vorstand („pontifizierte“), der zum Tragen der Pontifikalien berechtigt war, gewöhnlich ein Bischof oder Abt. Die von einem solchen zelebrierte Totenmesse wurde entsprechend Pontifikalrequiem genannt.
Die Normen für die Feier des Pontifikalamts wurden in Buch II des Caeremoniale Episcoporum gegeben[1], wo ihnen die Angaben zu der vom Bischof geleitete Vesper (Pontifikalvesper), der Komplet, der Matutin und den Laudes vorangestellt waren.
Seit 1984 erwähnt das Caeremoniale Episcoporum die Missa pontificalis nicht mehr. Es beschreibt stattdessen die Missa stationalis („Stationsmesse“), jene Bischofsmesse, üblicherweise in der Kathedrale zelebriert, die die zentrale gottesdienstliche Feier einer Diözese als Ortskirche ist.[2][3] Im deutschen Sprachgebrauch hat sich für diese aber die Bezeichnung Pontifikalamt erhalten.
In den vorhergehenden Ausgaben von 1600[4] bis 1948[1] feierte bei der Missa pontificalis nur der berechtigte Priester; die anderen teilnehmenden Priester fungierten als Diakone, als Subdiakon, als Presbyter assistens oder als Zeremoniare.[5] Bei der heutigen Missa stationaliskonzelebrieren alle anwesenden Priester mit dem Bischof, wodurch die Einheit der Ortskirche und die Vielfalt der Ämter rund um den Bischof deutlich wird.[3] Analog gilt dies für den Abt, der als Vorsteher seiner Klostergemeinschaft inmitten seines Konventes pontifiziert.
Eine heilige Messe, welcher der Papst vorsteht, wird auch als Papstmesse(Missa papalis) bezeichnet. Auch diese wurde nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil grundlegend revidiert.[6]
Der Bischof wurde meist von der Gemeinde vor der Messe „eingeholt“ und mit einer Prozession in die Kirche geleitet, und ein Presbyter assistens unterstützte ihn bei der Zelebration.
Im Pontifikalamt wirkte eine Vielzahl von Klerikern und liturgischen Diensten mit: der Bischof als Zelebrant, ein Diakon und ein Subdiakon, zwei Assistenzdiakone, ein Presbyter assistens, zwei Zeremoniare und sieben Ministranten (zwei Ceroferare, ein Thuriferar (de facto zugleich Navikular), ein Librifer, ein Mitrafer, ein Baculifer sowie ein Träger des Handleuchters (italienischbugia)).[5] Häufig wurden die Rolle des Diakons und des Subdiakons von Priestern übernommen, die aber in Dalmatik und Tunicella anstatt in priesterlichen Gewändern amtierten.
Neben dem großen Einzug und einer Prozession zum Auszug, bei denen der Träger der Pontifikalien die versammelte Gemeinde durch das Kreuzzeichen oder durch Besprengung mit Weihwasser segnete, wurden Pontifikalämter mit einer erweiterten Segensformel beendet, die Bischöfen und Äbten vorbehalten war.
Liturgische Bücher und Sprachgebrauch
Den Ritus von Pontifikalgottesdiensten regelt im Allgemeinen das Caeremoniale Episcoporum; Bestimmungen zu besonderen Feiern des Bischofs – wie etwa Weihen – finden sich im Pontificale Romanum. Im Caeremoniale Episcoporum finden sich auch die Rubriken der Pontifikalvesper, des kirchlichen Abendgebetes, das von einem Bischof geleitet wird.
Literatur
Rupert Berger: Kleines liturgisches Wörterbuch (= Herder-Bücherei Bd. 339/340/341). Herder Verlag, Freiburg im Breisgau 1969, S. 346.
Caeremoniale Episcoporum ex decreto sacrosancti Oecumenici Concilii Vaticani II instauratum auctoritate Ioannis Pauli PP II promulgatum, Editio typica. Typis Polyglottis Vaticanis, Vatikanstadt 1984.
Piero Marini: Il Caeremoniale Episcoporum e la riforma liturgica del Concilio Vaticano II. In: Ephemerides Liturgicae 104 (1990), S. 209–233.
Winfried Oppold OSB: Sakristan der Heiligen Kirche. Lese- und Rubrikenbüchlein für Mesner, Küster, Kantoren und für Oberministranten, hrsg. im Anschluss an die Schott-Meßbücher. Herder, Freiburg im Breisgau 1953, S. 83, 98, 102, 129 (beschreibt kurz das Pontifikalamt vor der Liturgiereform des II. Vaticanums; enthält knappe Hinweise zum Bischofsempfang und Pontifikalsegen).
Joseph Kardinal Ratzinger: Der Geist der Liturgie. Eine Einführung. Herder, Freiburg im Breisgau, 3. Auflage 2000, S. 63f, ISBN 3-451-27247-4 (theologisch-biblische Erschließung der zwei hl. Orte Kathedra und Altar im Bischofsgottesdienst).
Karl Wiesli SAC (Hrsg.): Handbuch für Sakristane. Verlag Winfried-Werk, Augsburg 1965, S. 61–66 (beschreibt ausführlicher das Pontifikalamt von Bischöfen und Äbten vor der Liturgiereform des II. Vatikanums).
Zeremoniale für die Bischöfe in den katholischen Bistümern des deutschen Sprachgebietes. Herder, Freiburg im Breisgau; Paulus, Freiburg (Schweiz); Friedrich Pustet, Regensburg/Veritas, Linz 1998, Ndr. 2010, ISBN 978-3-7917-1607-7 (Pustet) u. a.
↑Hans Bernhard Meyer: Eucharistie. Geschichte, Theologie, Pastoral (= Gottesdienst der Kirche. Handbuch der Liturgiewissenschaft, Teil 4). Regensburg 1989, S. 371.
↑ abCaeremoniale Episcoporum ex decreto Sacrosancti Oecumenici Concilii Vaticani II instauratum, auctoritate Pauli PP. VI promulgatum. Typis Polyglottis Vaticanis 1985, Nr. 119, S. 41.