Die Gerichte im Königreich Preußen hatten im HRR historisch gewachsene Aufgaben, Zuschnitte und Bezeichnungen. Im Rahmen der Preußischen Reformen versuchte man, eine einheitliche Systematik einzurichten und begann damit bei den Mittelgerichten. Die Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial-Polizei- u. Finanz-Behörden vom 26. Dezember 1808[1] bestimmte, dass die unter verschiedenen Bezeichnungen wie Oberamtsregierung oder Hofgericht firmierenden obersten Gerichte jedes Landesteils künftig Ober-Landesgericht heißen sollten.
Die Provinz Sachsen entstand 1815 aus sieben verschiedenen Teilen, die als Ergebnis des Wiener Kongresses an Preußen gefallen waren. Dies waren einerseits altpreußische Teile, die an das Königreich Westphalen abgetreten worden waren, Teile, die 1803 im Rahmen des Reichsdeputationshauptschlusses an Preußen gefallen waren und später abgetreten wurden und Teile des Königreich Sachsens. Entsprechend kleinteilig und inhomogen war die Gerichtslandschaft in der neu gebildeten Provinz. Oberstes Gericht der Provinz wurde das 1816 geschaffene Oberlandesgericht Naumburg.[2] Die nächsthöhere Instanz bildete das Preußische Obertribunal in Berlin.
Bezüglich Personen und Gütern mit Privilegiertem Gerichtsstand war das Oberlandesgericht gleichzeitig erste und zweite Instanz. Die Aufgabe als erstinstanzliches Gericht wurde vom ersten Senat, die Appellationssachen vom zweiten Senat bearbeitet. Das Gericht war daneben Appellationsinstanz bezüglich Urteilen der Untergerichte. In Kriminalsachen war der erste Senat Ermittlungsgericht und Gericht erster Instanz. Auch hier war der zweite Senat Appellationsinstanz. Er diente auch als Pupillenkollegium. Das Oberlandesgericht war Aufsichtsbehörde für die Untergerichte in seinem Sprengel. Ferner war das Oberlandesgericht Naumburg auch Lehnhof für die Lehngüter im Zuständigkeitsbereich und verfügte über ein umfangreiches Lehn- und Hypothekenarchiv.
Untergerichte
Im Sprengel des Oberlandesgerichtes wurden im Jahr 1827 insgesamt 669 Untergerichte gezählt. Die waren
Sechs Königliche Landgerichte sowie eine Landgerichtsdeputation
Sechs Königliche Inquisitoriate sowie zwei Inquisitoriatsdeputationen
86 Königliche Gerichtsämter
Fünf Königliche Berggerichte
Ein Königlich preußisches und Gräflich Stolbergisches Gemeinschaftsgericht
Das Königliche Handelsgericht Naumburg
Das Königliche Universitätsgericht Halle
Zwei Gräflich Stolbergische Justizkanzleien (darunter waren noch 9 Gräfliche Justizämter (später zu zwei Gräflichen Gesamtjustizämtern in Stolberg und Roßla zusammengefasst), ein Stadtrat und ein Gräfliches Bergamt Stolberg angesiedelt)
Ein Erzbischöfliche-gesitliches Gericht Erfurt
538 Patrimonialgerichte, darunter zwei Patrimonial-Kreisgerichte, drei Marktfleckenräte und drei patrimonialische Berg- bzw. Salinengerichte.
Sitz
Das Oberlandesgericht hatte seinen Sitz in der Domprobstei. Das Gebäude (Domplatz 3) steht heute unter Denkmalschutz.
Literatur
Johann Friedrich Kratzsch: Alphabetisches Verzeichniß sämmtlicher in dem Departement des Königl. Preuß. Oberlandesgerichts von Sachsen zu Naumburg belegenen Städte, Flecken, Dörfer, Vorwerke usw. : nebst einer Darstellung der Gerichts-Verfassung und einem alphabetischen Verzeichnisse aller Patrimonial-Gerichte mit Angabe des Namens und Wohnortes der Justitiarien, Zeitz, 1827, Digitalisat