Die Normenpyramide im Arbeitsrecht bezeichnet das VerhÀltnis verschiedener Rechtsquellen zueinander.
Die Hierarchie der arbeitsrechtlichen Normen gestaltet sich wie folgt:
Im VerhĂ€ltnis zueinander setzt die höhere Rechtsquelle sich gegen die niederrangige durch. Allerdings muss ein Sachverhalt in den Regelungssachverhalt der höherrangigen Norm fallen. Hierbei gilt es zu beachten, dass bei einem Tarifvertrag zum Beispiel beide Seiten gebunden sein mĂŒssen. Ferner muss die höherrangige Norm zwingenden Charakter haben.
Die Normenpyramide wird durch das GĂŒnstigkeitsprinzip durchbrochen. Hiernach kommt immer die gĂŒnstigste Norm fĂŒr den Arbeitnehmer zur Geltung.