Der Montepulciano d’Abruzzo DOC ist ein italienischerRotwein aus der Region Abruzzen mit „kontrollierter Herkunftsbezeichnung“ (Denominazione di origine controllata (DOC)). Diese Appellation trägt der Wein bereits seit 1968. Sie wurde zuletzt am 7. März 2014 aktualisiert. Die Unterzonen „Casauria oder Terre di Casauria“, „Terre dei Vestini“, „Alto Tirino“, „Terre dei Peligni“ und „Teate“ sind in Anhängen am Ende dieser Spezifikation geregelt.[1] Die Subzone Montepulciano d’Abruzzo Colline Teramane, in der die besten Reben wachsen, hat seit 2003 den Status einer DOCG.
Dieser Wein wird in den vier Provinzen L’Aquila, Teramo, Chieti und Pescara der Region Abruzzen (italienisch: Abruzzo) gekeltert. Die Weinberge liegen auf einer Höhe unterhalb 500 m s.l.m. Nur in ausgesprochen günstigen Südlagen sind auch Weinberge in einer Höhe von bis zu 600 m s.l.m. zugelassen. Das Erzeugungsgebiet von Montepulciano d’Abruzzo umfasst die für die Qualität geeigneten Flächen des gesamten oder eines Teils des Gebietes der folgenden Gemeinden:[1]
Im Jahr 2019 wurden von 9.658 Hektar Rebfläche 864.957 Hektoliter DOC-Wein erzeugt.[2]
Erzeugung
Der Montepulciano d’Abruzzo DOC muss zu mindestens 85 % aus der RebsorteMontepulciano bestehen. Höchstens 15 % andere rote Rebsorten, die für den Anbau in der Region Abruzzen zugelassen sind, dürfen – einzeln oder gemeinsam – zugesetzt werden.[1] Wenn der Wein das Prädikat „Riserva“ trägt, muss er mindestens zwei Jahre gereift sein, davon mindestens neun Monate in Holzfässern und zwar innerhalb des in der Region abgegrenzten Erzeugungsgebiets. Außerdem gelten für den Gehalt an Alkohol und Trockenextrakt abweichende Werte (s. u.)[1]
Beim Käufer kann der Wein 3 bis 4 Jahre gelagert werden. Spitzenexemplare können auch 4 bis 8 Jahre Alterung vertragen.
Valeria Camaschella (Hrsg.): Lexikon der italienischen Weine – Sämtliche DOCG- & DOC-Weine. Hallwag, Gräfe und Unzer, München 2002, ISBN 3-7742-0756-9.