Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien des Landes Nordrhein-Westfalen (Abkürzung: MBEIM NRW) ist ein Minister des LandesNordrhein-Westfalen.
Seit dem 29. Juni 2022 ist Nathanael Liminski Amtsleiter und zuständiger Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten im Kabinett Wüst II. Er ist zugleich Chef der Staatskanzlei.
Die ursprüngliche Eigenständigkeit des nordrhein-westfälischen „Bundesratsministeriums“, aus dem der MBEIM NRW hervorgegangen ist, wurde bereits 1998 aufgehoben. Der MBEIM NRW gehört zum Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten und ist daher organisatorisch in die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen integriert.
Der Minister ist für die Repräsentation und Vertretung des Landes beim Bund und bei der Europäischen Union sowie für europäische und internationale Angelegenheiten zuständig. Von 2002 bis 2005, von 2007 bis 2017 und erneut seit 2022 ist er zugleich für Medienangelegenheiten zuständig. Diese Kompetenz wechselte nach anhaltender Kritik an der privaten Beteiligung des zeitweiligen Ministers Stephan Holthoff-Pförtner (CDU) an der in NRW tätigen Funke-Mediengruppe sowie aufgrund vorhergehender Lobbyarbeit als Präsident des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) von August 2017 bis Juni 2022 in den direkten Arbeitsbereich des Ministerpräsidenten und damit zugleich in die Zuständigkeit des Chefs der Staatskanzlei.[1][2][3] Seit Übernahme des Ministeramtes durch Nathanael Liminski im Juni 2022 ist dieser auch wieder für Medienpolitik zuständig.
Da der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien organisatorisch in die Staatskanzlei integriert ist, führt er kein eigenes Ministerium, sondern nur vier ihm zugeordnete Arbeitseinheiten der Staatskanzlei: die Abteilungen „Europa und Internationale Angelegenheiten“ und „Medien“ sowie die beiden Landesvertretungen in Berlin und in Brüssel.[4]
Bis zur Bildung des Kabinetts Clement I ressortierten die Bundesangelegenheiten in einem eigenen Ministerium, das 1954, 1958–1959, 1980 und 1990–1995 in Personalunion vom Ministerpräsidenten geführt wurde. Nachdem Artikel 23 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland im Gefolge der deutschen Einheit die europapolitischen Mitwirkungsrechte der Länder festgeschrieben hatte, wurde 1995 die Zuständigkeit des Ministers für Bundesangelegenheiten auf die Europapolitik ausgedehnt.
Bis einschließlich Günther Einert waren alle Minister für Bundesangelegenheiten zugleich Bevollmächtigte Nordrhein-Westfalens beim Bund. Danach – von 1990 (Kabinett Rau IV) bis 1998 (Kabinett Rau V) – wurde das Amt des Bevollmächtigten durch die beamtete Staatssekretärin Heide Dörrhöfer-Tucholski wahrgenommen, die diese Funktion noch zwei Jahre unter Ministerpräsident Wolfgang Clement ausübte, als das Amt des Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten unbesetzt blieb.
Als nordrhein-westfälischer Regierungschef machte Wolfgang Clement die Medienpolitik zur „Chefsache“; dieses Thema ressortiert seither in der Staatskanzlei, die schon zuvor – wie auch die Staats- und Senatskanzleien der anderen Länder – für die traditionelle Rundfunkpolitik zuständig war. So kam es, dass im Kabinett Steinbrück mit Wolfram Kuschke ein nordrhein-westfälischer Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten erstmals auch für Medien zuständig wurde.
Minister seit 1948
Name
Amtsantritt
Kabinett
Partei
Bevollmächtigter beim Länderrat für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet der britischen und amerikanischen Zone
Kurt Düwell: Nordrhein-Westfalens Minister für Bundesangelegenheiten. Ihr Wirken zwischen Landeskabinett, Bundesrat und europäischer Ebene. In: Jürgen Brautmeier und Ulrich Heinemann (Hrsg.): Mythen – Möglichkeiten – Wirklichkeiten. 60 Jahren Nordrhein-Westfalen. Essen 2007, S. 131–153.