Spanien hatte nach dem Zusammenschluss der Länder der Krone von Kastilien und der Krone von Aragonien unter einem Herrscher nur eine Königin, die als Königin aus eigenem Recht über das Land regierte, nämlich die Königin Isabella II.
Alle weiteren auf nachstehender Liste aufgeführten Königinnen trugen diesen Titel als Ehefrau, nicht als Herrscherin eigenen Rechts (also vergleichbar den heutigen Königinnen Silvia von Schweden oder Letizia von Spanien). Sie hatten aber zum Teil erheblichen Einfluss auf die spanische Politik. Einige herrschten auch über längere Zeit als Regentinnen, etwa während der Minderjährigkeit ihrer Söhne bzw. Tochter.
Unter der Herrschaft Isabellas II. nahm ihr Gemahl, Francisco de AsÃs de Borbón, eine Stellung ein, die der Stellung von Königinnen unter männlichen Herrschern entspricht, und durfte auch den Titel „König“ führen.
Königin während der Herrschaft des spanischen Zweiges des Hauses Savoyen (casa de Saboya)
↑Während ihrer Regentschaft lebte sie ab 28. Dezember 1833 in Ehe mit AgustÃn Fernando Muñoz y Sánchez, die nach Regierungsantritt ihrer Tochter anerkannt wurde.