Der alte Weinbauern- und Fischerort am Bodensee-Ufer, der wohl bei einem mittelalterlichen Frauenkloster entstanden ist, hat mit dem kleinen hofartigen Platz vor der spätgotischen Alten Kapelle St. Jakob d. Ä. seinen historischen Ortsmittelpunkt in eindrucksvoller Weise bewahrt. Den Rechteckplatz, dessen Umbauung sich für den Durchlass der alten Uferstraße nur wenig öffnet, fassen die Nordwestfront der von einem barocken Dachreiter bekrönten Kapelle und drei zweigeschossige Gebäude ein, deren Portale die Entstehungszeiten 1795, 1803 und 1833 ausweisen. Es handelt sich um Putzbauten mit Sattel- und Mansardwalmdächern, die an der Nordostseite giebelständig, an der gegenüberliegenden traufständig zum Platz stehen und die eine alteingesessene Weinhandlung und eine Gaststätte im Haus Am Kapellenplatz Nr. 2 und eine in Nr. 3 beherbergen. Zum ungestört-malerischen Bild des Platzes tragen ein eiserner Brunnen von 1863, ein Gedenkstein an die Vereisung des Bodensees 1880, zwei alte Bäume und Einblicke in die westlichen Hausgärten bei. Aktennummer: E-7-76-120-1.
Eingeschossiger verkleideter Fachwerkständerbau mit Satteldach, im Kern 1671 (dendrochronologisch datiert) mit späteren Umbauten, hoher Zwerchhausgiebel um 1900;
eingeschossiger Putzbau mit Mansardgiebeldach und Zwerchhaus, über bossiertem Sockelgeschoss, im Reformstil, für Richard Silberhorn, wohl von Joseph Bichlmeier, vor 1914; Bootshaus, eingeschossiger Ständerbau mit Fußwalmdach, wohl gleichzeitig
↑Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
In dieser Kartenansicht sind Baudenkmäler ohne Koordinaten mit einem roten bzw. orangen Marker dargestellt und können in der Karte gesetzt werden. Baudenkmäler ohne Bild sind mit einem blauen bzw. roten Marker gekennzeichnet, Baudenkmäler mit Bild mit einem grünen bzw. orangen Marker.