In dieser Kartenansicht sind Baudenkmäler ohne Koordinaten mit einem roten bzw. orangen Marker dargestellt und können in der Karte gesetzt werden. Baudenkmäler ohne Bild sind mit einem blauen bzw. roten Marker gekennzeichnet, Baudenkmäler mit Bild mit einem grünen bzw. orangen Marker.
Mönchberg geht auf eine karolingische Raststation zurück. Den Kern des Ortes bezeichnet der in einem inneren Viereck ablesbare Umriss der im Hochmittelalter entstandenen, heute verschwundenen Burg Mengebur. Um diese bildete sich konzentrisch das Dorf, das im 14. Jahrhundert mit Marktrechten ausgestattet und ummauert wurde. Durchgangsstraße war die nordsüdlich verlaufende, an ihren Ausgängen ursprünglich mit Toren versehene, heutige Hauptstraße; die vom Marktplatz nordwestlich abzweigende Straße nach Eschau ist ein moderner Durchbruch. An den um den ehemaligen Burghügel angeordneten Hauptgassen größere Bauernanwesen in regelmäßiger Parzellenreihung mit dem Gelände angepasster, scheinbar regelloser Setzung der Gebäude, aus der sich malerische Wirkungen ergeben; kleinteiligere, unregelmäßige Bebauung im nordwestlichen und südöstlichen Bereich. Die Wohnbauten sind trauf- und giebelseitig gestellte, oftmals nicht unmittelbar an der Straße stehende, jetzt meist verputzte Fachwerkhäuser des 17./18. Jahrhundert, dem Typ des „Spessarthauses“ folgend, in einigen Fällen mit überdachten Freitreppen. Die große Anzahl solcher Wohnbauten im Zusammenhang mit den ebenfalls in Fachwerk errichteten Wirtschaftsgebäuden macht den Ensemblewert des Ortes aus. Brüche in der Bebauung entstehen durch das maßstabsprengende neue Rathaus, einem Rotsandsteinquaderbau des endenden 19. Jahrhundert, und einigen wenigen Neubauten. Als im Charakter gesonderte Bereiche sind der kleine Marktplatz mit einer geschlossenen Reihe von Giebelhäusern und dem alten Fachwerkrathaus sowie der die Stelle der einstigen Burg einnehmende Kirchhof mit der den Ort beherrschenden Barockkirche anzusprechen. Umgrenzung: Verlauf der ortsmauer im Bereich der abgegangenen Tore und der ebenfalls verschwundenen, anschließenden Mauerabschnitte ist die Begrenzungslinie jeweils zwischen den Anwesen Hauptstraße 19/21 und 20/22 im Süden sowie 61/63 und 60/62 im Norden zu ziehen. Aktennummer: E-6-76-141-1.
diamantiertes Postament mit Säule und Kreuztonnendach-Reliefaufsatz 'Pietà, Kruzifix, Kreuzfall/ oder Simon von Cyrene' sowie Kreuzbekrönung, Sandstein, bezeichnet 1710
zweigeschossiger Satteldachbau mit teilweise freigelegtem Fachwerkobergeschoss über hohem Kellersockel in Ecklage, 19. Jahrhundert, Erdgeschoss teilweise verändert
Schaft mit Kielbogennische und eingestelltem Bischofsheiligen über Runddienst, kielbogiger Nischenaufsatz mit seitlichen Reliefs 'hl. Petrus' und 'hl. Evangelist Johannes oder hl. Diakon', Sandstein, spätgotisch, um 1460
zweigeschossiges Fachwerkhaus mit einseitigem Halbwalm über Kellersockel in Ecklage, Erdgeschoss im rückwärtigen Teil massiv, 18. Jahrhundert mit älterem Kern
in unterschiedlichen Höhen erhalten, unverputztes Sandsteinmauerwerk im Kern 14. Jahrhundert, nachmittelalterlich erneuert, Torbau über der Schwimmbadstraße 20. Jahrhundert
giebelständiger Halbwalmdachbau mit verputzten Fachwerkobergeschossen und stumpfwinklig anstoßendem dreigeschossigen Anbau mit starker Vorkragung über dem Eingangsbereich, städtebaulich im Fluchtpunkt der gegenüberliegenden Quergasse liegend, 16./17. Jahrhundert
zweigeschossiges reich gestaltetes Zierfachwerkhaus über massivem unverputztem Kellervollgeschoss mit Freitreppe in Ecklage, Giebelfassade mit Krüppelwalm und verschiefertem oktogonalem Dachreiter mit Glockendach, bezeichnet 1607
giebelständiger zweigeschossiger Satteldachbau mit verputztem Fachwerkobergeschoss, ehemaliger Stubenerker im Obergeschoss und Heiligennische mit hl. Antonius, 18. Jahrhundert, Erdgeschoss erneuert
giebelständiger Satteldachbau mit Fachwerkobergeschoss, 18. Jahrhundert, Erdgeschoss verändert, rückwärtiger zweigeschossiger Satteldachbau mit Fachwerkobergeschoss und Hangkellergeschoss, Kellerbogen bezeichnet 1804
Saalkirche mit eingezogenem dreiseitig schließendem Chor und Schiefersatteldach, umbauter Fassadenturm über quadratischem Grundriss mit oktogonalem Glockengeschoss und verschieferter zweifacher Zwiebelhaube, verputztes Mauerwerk mit Werksteingliederungen farbig gefasst, Blendfassade mit Portal, Figurennischen und geschweiftem Giebel, Johann Martin Schmidt, 1749–51; mit Ausstattung
geschweiftes Postament mit Kruzifix, Sandstein, 19. Jahrhundert, erneuert zum Gedenken an den 1941 gefallenen Salesianer-Bruder Heribert Schmitt, bezeichnet 1960
D-6-76-141-2
Kreuzschlag, Aschaffenburger Straße, an der Braunwarthsmühle (Standort)
Wegkreuz
Inschriftsockel mit Kruzifix, Sandstein, bezeichnet 1782
Wohnhaus, giebelständiger zweigeschossiger Satteldachbau über hohem Kellersockel mit Zierfachwerkobergeschoß, 17. Jahrhundert, geschnitzte Biedermeier-Tür, Erdgeschoss verändert; Stallgebäude, schmaler zweigeschossiger Fachwerkbau mit Pultdach, 1. Hälfte 19. Jahrhundert
Scheune, teilweise verputzter Fachwerkbau mit Satteldach, 18. Jahrhundert; sogenanntes 'Bäulein', zweigeschossiger Fachwerkbau mit vorkragendem Obergeschoss und Satteldach, 17./18. Jahrhundert
zurückliegendes zweigeschossiges verputztes Fachwerkhaus mit Satteldach und vorkragendem Obergeschoss, Kellervollgeschoss aus teilweise verputztem Sandsteinmauerwerk, Freitreppe, 17. Jahrhundert
Nähe Reistenhausener Straße (Koordinaten fehlen! Hilf mit.)
Kriegerdenkmal
für die Gefallenen des Krieges 1870/71, Stufensockel mit flankierenden liegenden Löwen, der mittige Pfeiler mit Inschriftplatte und Figur eines Soldaten, Sandstein, bezeichnet 1908
einschiffige Saalkirche mit dreiseitigem Chorschluss, Walmdach und verschieferter Giebelreiter mit achtseitiger Zwiebelhaube und stark eingeschnürter Spitze, unverputztes Bruchsteinmauerwerk mit Sandsteingliederungen, offene Vorhalle mit profilierten Holzstützen und Walmdach, Johann Martin Schmidt, 1744; mit Ausstattung
zweigeschossiger giebelständiger verputzter Fachwerkbau mit vorspringendem Obergeschoss, westlich mit Anbau unter dem angehobenen Satteldach, mit überdachter Freitreppe, 18. Jahrhundert
zweigeschossiger verputzter Fachwerkbau mit vorkragenden Geschossen über hohem Kellersockel in Ecklage, Satteldach, überdachte Freitreppe, 18. Jahrhundert
für den an dieser Stelle vom Blitz erschlagenen Joseph Schmitt, Rustikasockel in Form eines Steinhaufens mit Efeuranken und Astkreuz, Sandstein, bezeichnet 1898
Sockel mit freiplastischer Figur, Figur ca. Anfang 19. Jhd., Sockel teils farbig gefasster Sandstein, bezeichnet 1905, erneuerte Überdachung, vorheriger Standort: Grundstück an der Schmachtenberger Straße, westlich der Kirche
einschiffige Saalkirche mit eingezogenem dreiseitig schließendem Chor, Satteldach und verschieferter Giebelreiter mit Zwiebelhaube, unverputztes Sandsteinmauerwerk mit sparsamen Werksteinkanten und -rahmungen, lediglich die Schaufassade mit geschweiftem Blendgiebel, Werksteingliederungen, Portal und Figurennische reicher gestaltet, Johann Martin Schmidt, bezeichnet 1759, Erweiterung 19. Jahrhundert; mit Ausstattung
↑Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.