Romanische Chorturmanlage mit angefügter zweigeschossiger Sakristei und Langhaus mit steilem Satteldach, um 1200, Ausbau spätmittelalterlich und 1618; mit Ausstattung;
Friedhofskreuz, gusseiserner Korpus auf Holzkreuz, um 1900
Wohnteil des ehemaligen Bauernhofs (sogenannt beim Rieslmair)
Zweigeschossiger Einfirsthof mit weit vorkragendem Flachsatteldach, umlaufender Bretterlaube und verschalter Hochlaube, mit Blockbau-Obergeschoss, 18. Jahrhundert.
Gebäudeteile a-d grundlegend erneuert, ohne Bretterlaube, Denkmaleigenschaft fraglich. (Juni 2023)
Ehemaliges Hofmarksschloss Egmating; Hauptbau, zusammenhängende Satteldachbauten mit verschiedener Firsthöhe, im Kern 17. Jahrhundert; Brauerei- und Wirtschaftsgebäude, 2. Hälfte 19. Jahrhundert
spätgotischer schlichter Saalbau mit dreiseitigem Chorschluss und Westturm, um 1500, oktogonale Turmerhöhung mit Haubendach und Barockisierung im 18. Jahrhundert; mit Ausstattung;
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr existieren, z. B. weil sie abgebrochen wurden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
↑Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.