Das Landschaftsschutzgebiet Landschaftsbestandteile und Landschaftsteile im Landkreis Nürtingen (Schopflocher Berghalbinsel) ist ein mit Verordnung der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Esslingen vom 22. Oktober 1942 ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet (LSG-Nummer 1.16.034).
Schutzzweck ist die Erhaltung und Sicherung einer vielgestaltigen Landschaft. Das Landschaftsbild soll vor störenden und beeinträchtigenden Veränderungen bewahrt werden, dazu gehört auch die Erhaltung der Nutzungsstruktur und die Sicherung des Gebietes für die Naherholung.