Wesentlicher Schutzzweck ist laut Schutzgebietsverordnung die Erhaltung der Wiesen und Obstbaumbestände. Die Streuobstwiesengebiete bestimmen den landschaftlichen Charakter und sind als natürlicher Lebensraum für Pflanzen und Tiere besonders wertvoll. Darüber hinaus ist die Erhaltung des Streuobstwiesenbestandes sowie der Waldflächen als Erholungsraum für die Allgemeinheit und der Schutz vor weiteren Beeinträchtigungen durch Kleinbauten und Einfriedigungen von besonderer Bedeutung.