Kirchenkreise der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) ist, wie schon ihre Vorgängerkirchen, in Kirchenkreise unterteilt. Laut der Grundordnung der EKBO ist jeder Kirchenkreis eine „Gemeinschaft der zu ihm gehörenden Kirchengemeinden, kirchlichen Werke und Einrichtungen“ und „nimmt den Auftrag der Kirche, das Evangelium auszurichten, in seinem Bereich wahr“ (Grundordnung Artikel 39).[1]
Ebenso wie die Kirchengemeinden, die die unterste Ebene der Kirche bilden, und die Landeskirche selbst sind die Kirchenkreise Körperschaften des öffentlichen Rechts. Jeder Kirchenkreis (bis auf den Reformierten Kirchenkreis) ist einem der drei Sprengel der Landeskirche zugeordnet, die jedoch als rein geistliche Aufsichtsbezirke keinen Körperschaftsstatus haben.
Zum Jahresende 2021 gab es 25 Kirchenkreise mit insgesamt 862.581 Mitgliedern.[2]
Im Zuge der Fürstenreformation des 16. Jahrhunderts setzten die Landesfürsten für bestimmte geographische Bezirke Pfarrer ein, die eine geistliche Aufsicht über die ihnen zugeordneten Pfarrer und Gemeinden wahrzunehmen hatten. In den Territorien, die heute zur EKBO gehören, wurden die Bezirke meist als Inspektion oder Ephorie bezeichnet. Ihr Zuschnitt änderte sich über die Jahrhunderte immer wieder, meist durch Teilung oder Neugründung aufgrund des Bevölkerungswachstums.[3] In der Kurmark (einschließlich Berlin) und der Neumark bestanden 1801 zusammen 70 lutherische und sechs reformierte Inspektionen.[4]
Im Zuge der Neuordnung der preußischenProvinzen nach dem Wiener Kongress wurden 1817/18 die Inspektionen bzw. Ephorien zu Superintendenturen (auch Diözesen genannt) umgebildet. In den Ostprovinzen waren weiterhin die lutherischen und reformierten Superintendenturen zumeist getrennt. Zunächst waren sie in der Evangelischen Landeskirche in Preußen reine Organe des obrigkeitlichen Kirchenregiments; erst durch die Rheinisch-Westfälische Kirchenordnung von 1835 für die beiden Westprovinzen und die Kirchen-Gemeinde- und Synodal-Ordnung von 1873 für die sechs östlichen Provinzen veränderten sie ihren Charakter und wurden – gemäß den Prinzipien der presbyterial-synodalen Ordnung und nach dem Vorbild der in den Westprovinzen schon lange bestehenden Classes – auch zu Elementen der Selbstorganisation der Gemeinden.[5] Nachdem das landesherrliche Kirchenregiment 1918 weggefallen war, setzte dieses Verständnis der Kirchenkreise sich in der Grundordnung der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union von 1922 durch. Erst seit dieser Zeit kam die Bezeichnung Kirchenkreis in Gebrauch, die im 20. Jahrhundert die alten Bezeichnungen verdrängte.
In der Kirchenprovinz Schlesien bestanden 1929 53 Kirchenkreise.[6] Als sie nach dem Zweiten Weltkrieg durch die Oder-Neiße-Linie geteilt wurde, bildeten die fünf westlich der Lausitzer Neiße gelegenen Kirchenkreise die Evangelische Kirche von Schlesien (ab 1968 Evangelische Kirche des Görlitzer Kirchengebietes, ab 1992 Evangelische Kirche der schlesischen Oberlausitz). Bis zur Vereinigung mit der berlin-brandenburgischen Kirche wurde ihre Zahl auf vier reduziert. Die Kirchenkreise Görlitz, Hoyerswerda, Niesky und Weißwasser wurden 2004 in die neue Landeskirche überführt.
Auch in Brandenburg wurde die Zahl der Kirchenkreise im 20. Jahrhundert reduziert. Hatten in der Kirchenprovinz Mark Brandenburg 1929 noch 85 Kirchenkreise bestanden,[7] so waren es in der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg 1994 59.[8] Vor allem 1998/99 wurden dann etliche Kirchenkreise aufgelöst oder zusammengelegt, so dass sich ihre Zahl allein in diesen zwei Jahren um fast 20 verringerte. 2004 wurden die verbliebenen 36 Kirchenkreise in die neue Landeskirche überführt.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für die Kirchenkreise sind in der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz festgehalten.[9] Insbesondere Teil 3 der Grundordnung[10] enthält die Bestimmungen über die Kirchenkreise in fünf Abschnitten zu ihrem Auftrag und ihrer Gestalt, zu den leitenden Organen, zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und zu ihrer Kooperation, vor allem in Kirchenkreisverbänden und gemeinsam unterhaltenen Kirchlichen Verwaltungsämtern. In der Finanzordnung (Teil 5 der Grundordnung)[11] ist in Artikel 101 geregelt, dass Einnahmen aus dem Vermögen eines Kirchenkreises für einen zusätzlichen Finanzausgleich zwischen Kirchenkreisen in Anspruch genommen werden können.
Oberstes Leitungsgremium in den Kirchenkreisen ist die Kreissynode, die mindestens einmal im Jahr tagt und aus gewählten Vertretern der Gemeinden sowie berufenen Mitgliedern besteht. Zwischen ihren Tagungen wird die Leitungsaufgabe von einem Kreiskirchenrat wahrgenommen, der im Regelfall monatlich tagt. Der von der Synode gewählte Superintendent nimmt die geistliche Aufsicht wahr, leitet die Sitzungen des Kreiskirchenrats und vertritt den Kirchenkreis in der Öffentlichkeit. Die Verwaltung wird, teils für mehrere Kirchenkreise gemeinsam, von Kirchlichen Verwaltungsämtern ausgeübt.
Die Nummern in der ersten Spalte sind aus dem kirchlichen Adresswerk übernommen.[13]
Veränderungen von Kirchenkreisen
Veränderungen von Kirchenkreisen sind in der Grundordnung in Artikel 40 geregelt, Nr. 1 Satz 1 nennt vier Formen: Neubildung, Veränderung, Vereinigung, Aufhebung.[14]
Im Havelland wird über eine Neugliederung der Kirchenkreise Nauen-Rathenow, Falkensee und Potsdam nachgedacht, die Kirchenleitung erwartet bis Frühjahr 2023 einen einvernehmlichen Vorschlag von der Basis, dieser könnte einen oder zwei neue Kirchenkreise anstelle der derzeitigen drei enthalten.[15]
Die Kirchenkreise Berlin-Charlottenburg und Berlin-Wilmersdorf fusionieren zum Kirchenkreis Charlottenburg-Wilmersdorf.[20]
01.01.2014
Fusion
Die Kirchenkreise An Oder und Spree, Fürstenwalde-Strausberg und Oderbruch fusionieren zum Kirchenkreis Oderland-Spree.
01.01.2016
Fusion
Die Kirchenkreise Berlin-Schöneberg und Tempelhof fusionieren zum Kirchenkreis Tempelhof-Schöneberg.[21]
01.07.2016
Fusion
Die Kirchenkreise Kyritz-Wusterhausen und Prignitz bilden den neuen Kirchenkreis Prignitz.[22]
01.01.2020
Aufteilung
Der Kirchenkreis Senftenberg-Spremberg wird aufgelöst und sein Gebiet auf die Kirchenkreise Cottbus, Niederlausitz und Schlesische Oberlausitz aufgeteilt.
Zusammenarbeit von Kirchenkreisen
Kitaverbände
Berlin Mitte-Nord: Berlin Nord-Ost, Berlin Stadtmitte
Berlin Mitte-West: Charlottenburg-Wilmersdorf, Tempelhof-Schöneberg
Verband Evangelischer Kindertageseinrichtungen Süd (VEKS): Neukölln, Fläming-Zossen
↑J. F. Gerhard Goeters: Das Staatsgebiet der preußischen Monarchie, seine kirchenorganisatorische und konfessionelle Gliederung. In: J. F. Gerhard Goeters, Rudolf Mau (Hrsg.): Die Anfänge der Union unter landesherrlichem Kirchenregiment (1817–1850) (= Die Geschichte der Evangelischen Kirche der Union. Band 1). Evangelische Verlagsanstalt, Leipzig 1992, ISBN 3-374-01387-2, S. 43.