Karl Schiess studierte von 1936 bis 1940 Rechtswissenschaften, trat nach seinem Referendariat 1941 als Beamter in die badische Innenverwaltung und war zunächst beim Bezirksamt Lörrach (Landkreis Lörrach) tätig. Von 1940 bis 1946 war er Soldat und in Kriegsgefangenschaft.
Infolge seiner Parteizugehörigkeit zur NSDAP wurde er aus dem Staatsdienst entlassen und war 1946/47 vorübergehend als Landarbeiter tätig. 1949 wurde er wieder in den Staatsdienst übernommen und war bis 1951 Regierungsrat beim Landratsamt Konstanz, danach von 1951 bis 1955 Richter am badischen Verwaltungsgerichtshof in Freiburg im Breisgau.
Von 1964 bis 1980 war er als Landtagsabgeordneter des Wahlkreises Überlingen Mitglied im Landtag von Baden-Württemberg, vom 8. Juni 1972 bis zum 22. Februar 1978 war zusätzlich Innenminister des Landes Baden-Württemberg. Als Mitglied des Landtags und als Innenminister hatte er maßgeblichen Anteil an der Kreisreform in Baden-Württemberg und damit auch an der Bildung des Bodenseekreises, in dem der Landkreis Überlingen aufgegangen ist. Im Januar 1972 erließ der Minister – zusammen mit den Ministern der anderen Bundesländer – den Radikalenerlass, der die Überprüfung aller Beschäftigten im öffentlichen Dienst auf ihre Verfassungstreue anordnete; in Baden-Württemberg wurde dieser von Kritikern (mit Anspielung auf den „Schießbefehl“ an der Berliner Mauer) auch „Schiess-Erlass“ genannt.
Nach seinem Ausscheiden aus dem Amt des Innenministers war er bis kurz vor seinem Tode als Rechtsanwalt in Überlingen tätig.
Ehrenamtliche Tätigkeit
Am 17. Juli 1980 wurde Schiess mit 74 von 88 Stimmen vom Landtag von Baden-Württemberg als Nachfolger des verstorbenen Franz Gog zum Richter am Staatsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg gewählt. Er wurde am 26. Mai 1982 mit 87 von 92 Stimmen und am 4. Juli 1991 mit 85 von 93 Stimmen vom Landtag in diesem Amt bestätigt. Er amtierte bis zu seinem Rücktritt am 30. November 1997. Zu seinem Nachfolger wurde Martin Dietrich gewählt.[2]