Das Kabinett Katayama (jap.片山内閣, Katayama naikaku) regierte Japan vom 24. Mai 1947 bis zum 10. März 1948.
Die Sozialistische Partei Japans (SPJ) war aus der Sangiin-Wahl 1947 am 20. April und der Shūgiin-Wahl 1947 am 25. April als stärkste Partei hervorgegangen. Kabinett und Premierminister, die in der Reichsverfassung nicht ausdrücklich vorkamen, wurden Gegenstand der am 3. Mai in Kraft getretenen neuen Verfassung, danach muss das Kabinett nach einer allgemeinen Shūgiin-Wahl zurücktreten (Art. 70) und der Premierminister wird vom Parlament aus den eigenen Reihen gewählt (Art. 67): Am 23. Mai wurde der SPJ-Vorsitzende Katayama Tetsu zum Premierminister gewählt. Weil die Koalition und die Personalien bei Katayamas Ernennung noch nicht abschließend ausgehandelt waren, war Premierminister Katayama bis zum 1. Juni 1947 kommissarisch auch Außen-, Innen-, Finanz-, Justiz-, Bildungs-, Gesundheits- und Sozial-, Landwirtschafts-, Handels- und Industrie-, Verkehrs-, Kommunikationsminister und Leiter der Preisbehörde – ein sogenanntes „Ein-Personen-Kabinett“ (一人内閣hitori naikaku). Danach gehörten dem Kabinett zunächst sieben Minister der SPJ, acht Minister der Demokratischen Partei, zwei Minister der Kokumin Kyōdōtō („Kooperativistische Volkspartei“) und ein Mitglied der Fraktion Ryokufūkai an.
Nach Konflikten mit der Parteilinken trat Katayama im Februar 1948 zurück. Sein Stellvertreter Ashida Hitoshi wurde gegen das Votum des Sangiin am 21. Februar 1948 zum Premierminister gewählt. Das Kabinett blieb bis zum 10. März geschäftsführend im Amt.
Kabinett Katayama – vom 24. Mai 1947 bis zum 10. März 1948
↑Satō Ryō, 戦後の補欠選挙, Reference 2005.12, NDL 2005, S. 81 f. [pdf: 6 von 30]: im August 1947 zum Sangiin in Shiga, Tochigi, Gunma, Tokushima, Kagoshima, Okt. ’47 Sangiin Iwate, Dez. ’47 Shūgiin Niigata 1, Jan. ’48 Sangiin Nagasaki, Feb. ’48 Sangiin Nagano, Kumamoto.
Japanischer Name: Wie in Japan üblich, steht in diesem Artikel der Familienname vor dem Vornamen. Somit ist Katayama der Familienname, Tetsu der Vorname.