Das Kabinett Buchka bildete vom 15./22. Dezember 1885 bis zum 30. Juni 1886 die von Großherzog Friedrich Franz III. nach dem Tod von Staatsminister Henning von Bassewitz eingesetzte kommissarische Landesregierung von Mecklenburg-Schwerin.
1 Das Justizministerium beinhaltete die Abteilungen für die geistlichen, die Unterrichts- und die Medizinalangelegenheiten.
Literatur