Nach mehrjährigem Schuldienst und einjährigem Studienaufenthalt in Rom wurde Linneborn 1910 zum Professor für Kirchenrecht an der Philosophisch-Theologischen Akademie Paderborn berufen. 1918 wurde er zum Professor für Kirchenrecht in Bonn ernannt, trat dieses Amt jedoch wegen der französischen Besetzung des Rheinlands nicht an, sondern schied 1919 auf eigenes Ersuchen aus dem Staatsdienst aus. Zuvor hatte er während der Novemberrevolution er eine führende Rolle im Paderborner Volksrat gespielt und vertrat dort katholische Positionen.[2]
Linneborn hat sich wissenschaftlich vor allem auf den Gebieten des Kirchenrechts und der Kirchengeschichte Verdienste erworben. Darüber hinaus wirkte er mit viel Eifer und Erfolg in der kirchlichen Verwaltung und in der Politik; besonders hervorzuheben ist sein Bemühen um das Zustandekommen des Preußenkonkordats von 1929.
Karin Jaspers, Wilfried Reininghaus: Westfälisch-lippische Kandidaten der Januarwahlen 1919. Eine biographische Dokumentation (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Westfalen, Neue Folge, Bd. 52). Aschendorff, Münster 2020, ISBN 978-3-402-15136-5, S. 124.
↑Rudolf Joppen: Das Erzbischöfliche Kommissariat Magdeburg. Band 12, Teil 6, St. Benno Verlag, Leipzig 1971, S. 133.
↑Johann Adolf Cohausz: Die Novemberrevolution 1918/19 in Paderborn und das katholische Rätedenken. In: Westfälische Zeitschrift, Jg. 126/127 (1976/1977), S. 387–438, hier S. 414f.