Im Jahr 1871 wurde er an Johann von Lutz’ Stelle bayerischer Justizminister. 1872 wurde Fäustle mit dem Komturkreuz des Verdienstordens der Bayerischen Krone geehrt und damit in den bayerischen persönlichen Adelsstand erhoben.[1] Noch im gleichen Jahr wurde er Mitglied des deutschen Bundesrats und des Justizausschusses und nahm an der Bearbeitung der neuen deutschen Justizgesetze bedeutenden Anteil, wie er auch deren Einführung in Bayern leitete und für die Reform des bayerischen Justizwesens tätig war. Ein entschiedener Vertreter der Rechte der Krone und des Staates Bayern, blieb er zugleich ein treuer Anhänger des Deutschen Kaiserreichs und gemäßigt freisinniger Grundsätze.
Fäustle war verheiratet mit Philippine von Stengel, Tochter des Regierungspräsidenten Carl Albert Leopold von Stengel (1784–1865). Aus der Ehe gingen 3 Töchter hervor, wovon Julie Fäustle den späteren bayerischen Justizminister Heinrich von Thelemann (1851–1923) und Marie den Bankier Wilhelm von Finck (1848–1924) ehelichte.
Helge Dvorak: Biographisches Lexikon der Deutschen Burschenschaft. Band I: Politiker. Teilband 2: F–H. Winter, Heidelberg 1999, ISBN 3-8253-0809-X, S. 6.