Der Innerberg ist ein vom Regierungspräsidium Freiburg am 28. November 1983 durch Verordnung ausgewiesenes Naturschutzgebiet auf dem Gebiet der Stadt Müllheim und der Gemeinde Badenweiler im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald.
Lage
Der Innerberg liegt nördlich der Ortslage von Badenweiler im Zunzinger Eichwald im Naturraum Markgräfler Hügelland. Das Naturschutzgebiet ist Teil des FFH-Gebiets Markgräfler Hügelland mit Schwarzwaldhängen und grenzt unmittelbar an das Landschaftsschutzgebiet Markgräfler Hügelland und angrenzender westlicher Südschwarzwald.
Landschaftscharakter
Das etwa 18,8 ha große Naturschutzgebiet liegt an einem südexponierten Hang und ist überwiegend mit einem Eichen-Mischwald bedeckt. Lediglich im südwestlichen Teil befindet sich ein halboffener Biotopkomplex mit Trockenrasen, Trockenmauern, Steinriegeln und Gebüschen. Im Süden schließt eine Weinbaulandschaft an.
Schutzzweck
Wesentlicher Schutzzweck ist laut Schutzgebietsverordnung „die Erhaltung des Innerbergs als Lebensraum für eine Vielzahl seltener und vom Aussterben bedrohter Pflanzenarten, Pflanzengesellschaften und Tierarten.“[1]
Siehe auch
Literatur
- Regierungspräsidium Freiburg, Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege Freiburg (Hrsg.): Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Freiburg. 2. Auflage. Thorbecke, Ostfildern 2004, ISBN 3-7995-5174-3.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg als höhere Naturschutzbehörde über das Naturschutzgebiet »Innerberg« vom 28. November 1983 (GBl. v. 30.12.1983, S. 849). Abgerufen am 28. April 2024.