Das Abzeichen wurde am 20. Dezember 1939 mittels Verordnung durch den Oberbefehlshaber des Heeres, Walther von Brauchitsch, eingeführt. Damit sollten, gemäß der Stiftungsverordnung, als sichtbares Zeichen der Anerkennung des im Sturmangriff bewährten Infanteristen, zugleich als Ansporn zu höchster Pflichterfüllung Infanteristen ausgezeichnet werden.
Die künstlerischen Entwürfe stammten von der Berliner Firma C. E. Juncker. Das Abzeichen aus versilbertem Zinkblech bestand aus einem Karabiner mit aufgepflanztem Seitengewehr, das von einem ovalen Eichenlaubkranz umgeben war, der auf dem oberen Teil das Hoheitszeichen der Wehrmacht trug.
Verleihung
Das Infanterie-Sturmabzeichen in Silber war Offizieren, Unteroffizieren und Mannschaften der Schützenkompanien nichtmotorisierter Infanterie-Divisionen und Gebirgsjäger-Kompanien vorbehalten, die nach dem 1. Januar 1940
an drei Sturmangriffen,
in vorderster Linie,
mit der Waffe in der Hand einbrechend,
an drei verschiedenen Kampftagen beteiligt gewesen sind.
Erfolgreiche gewaltsame Erkundungen sowie Gegenstöße und Gegenangriffe wurden als „Sturmangriffe“ gewertet, sofern sie zum Nahkampf mit dem Gegner führten. Als Sturmeinsatz ist auch der persönliche Einsatz bei der Niederkämpfung von Panzerkampfwagen durch Einzelkämpfer zu werten (vgl. Sonderabzeichen für das Niederkämpfen von Panzerkampfwagen durch Einzelkämpfer). Der Ausgezeichnete erhielt darüber ein Besitzzeugnis.
Für die Bronze-Ausführung galten die gleichen Bestimmungen; sie konnte Angehörigen der Infanterie-Regimenter (mot.) sowie der Maschinengewehr-, Infanteriegeschütz- und Panzerabwehr-Kompanien der Infanterie- bzw. Gebirgsjäger-Regimenter verliehen werden.
Das Abzeichen wurde gemäß Abschnitt B Nr. 28 der Heeres-Druckvorschrift 122 auf der linken Brustseite in und außer Dienst getragen.