Das Schutzgebiet befindet sich nördlich der Gemeinde Forchtenberg. Es liegt im Distrikt 6 „Klosterwald“, in den Abteilungen 27, 28, 29 und 30 im Staatswald des Forstbezirks Schöntal und umfasst das Flurstück 310/4 (z. T.) auf Gemarkung Schöntal, Gemeinde Schöntal.[1]
Der Bannwald ist Teil des FFH-Gebiets Jagsttal bei Schöntal und Klosterwald.
Schutzzweck
Der Schutzzweck des Bannwalds ist gemäß Schutzgebietsverordnung
die unbeeinflusste Entwicklung der jeweiligen Waldökosysteme mit ihren Tier- und Pflanzenarten sowie Pilzen zu sichern sowie die wissenschaftliche Beobachtung der Entwicklung zu gewährleisten.
Dies beinhaltet den Schutz der Lebensräume und -gemeinschaften, die sich im Gebiet befinden, sich im Verlauf der eigendynamischen Entwicklung der Waldbestände innerhalb der Schutzgebiete ändern oder durch die eigendynamische Entwicklung entstehen.