Analog zu anderen Gendarmerien im Deutschen Bund bestand die Hauptaufgabe des Korps in der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit, Ruhe und Ordnung sowie der Überwachung der dazu bestehenden Gesetze und Verordnungen. Außerdem sollten die Justiz- und Verwaltungsbehörden unterstützt werden. Nachweislich bis 1867 waren die Feldjäger auch für den Zolldienst und das Steuerwesen zuständig.
Gliederung 1867
Nach dem sachsen-meiningischen „Hof- und Staatskalender von 1867“ bestand das Korps aus 46 Mann, die in das Feldjägerkommando sowie drei Gendarmerie-Brigaden und sechs sogenannte Sektionen gegliedert war. Brigadekommandanten waren Offiziere, Sektionsführer Oberjäger. Da noch ein Auditeur erwähnt wird, unterstanden die Korpsmitglieder zu diesem Zeitpunkt noch der Militärgerichtsbarkeit:
Um 1840 waren die Feldjäger analog zur sachsen-meiningischen Infanterie mit einem dunkelgrünen Kollett sowie dunkelgrauen Winter- bzw. weißen Sommerhosen uniformiert und trugen einen schwarzen Tschako mit einer grün-weißen Kokarde. Die Rockumschläge und Vorstöße für die Gendarmerie waren orange wie auch die Einfassung der Schabracke für die Dienstpferde.
Später wurde die Uniform mehrmals modifiziert und ein Waffenrock sowie die Pickelhaube eingeführt. Diese Uniform dürfte bis 1918 unverändert getragen worden sein.
Literatur
Dienstanweisung für das Herzoglich Sachsen-Meiningische Feldjäger-Korps, Meiningen 1903.
Heinrich Ambros Eckert/Dietrich Monten: Das deutsche Bundesheer. Nach dem Uniformwerk aus den Jahren 1835 bis 1843, Dortmund (Harenberg) 1990, S. 161. ISBN 3-611-00132-5.