Das Wort Major stammt vom Lateinischenmaior oder maius (deutsch: größer, stärker oder bedeutender). Im Spanischen wurde daraus mayor (deutsch: größer, höher), im Englischenmayor (deutsch: Bürgermeister) und im Deutschen „Meier“ als Bezeichnung für einen Gutsverwalter.
Im Militär war der Regimentsmeier in einem Regiment für die täglichen Verwaltungsaufgaben und die Inspizierung der Feldwachen verantwortlich. Er führte daher den Dienstgrad Feldwachtmeister.[A 1] Da der Feldwachtmeister direkt dem Regimentschef im Rang Obristen unterstand, entwickelte sich daraus die Rangbezeichnung Obristwachtmeister. Im 18. Jahrhundert löste die hinsichtlich der Wortherkunft treffende Dienstgradbezeichnung „Major“ den für den Regimentsmeier geschaffenen Rang „Obristwachtmeister“ ab.
In der preußischen Armee wurden verdiente Hauptleute mit dem Charakter eines Majors („Charaktermajor“) verabschiedet; sie erhielten das Ruhegeld eines Hauptmannes, durften sich aber Major nennen. Die oft lange Wartezeit bis zur Beförderung zum Major bezeichnete man auch scherzhaft als „Majorsecke“.
Maßgebliche gesetzliche Grundlagen für die Ernennung zum Major trifft die Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) und ergänzend die Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) 20/7. Zum Dienstgrad Major können Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten und beorderteReservisten ernannt werden. Voraussetzung ist die Zugehörigkeit zur Laufbahngruppe der Offiziere. Offiziere (außer Militärmusikoffiziere) können frühestens achteinhalb Jahre nach Ernennung zum Leutnant zum Major ernannt werden;[A 4] davon abweichend ist die Beförderung von Militärmusikoffizieren nach drei Jahren im Dienstgrad Hauptmann zulässig.[A 5] Voraussetzung für die Beförderung von Hauptleuten zum Major ist für die meisten Offiziere die erfolgreiche Teilnahme am Stabsoffizierlehrgang an der Führungsakademie der Bundeswehr. Keinen Stabsoffizierlehrgang müssen Militärmusikoffiziere und Masterabsolventen in einer Laufbahn der Offiziere des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr absolvieren. Eine Einstellung mit dem Dienstgrad Major ist mit einer der Verwendung entsprechenden Qualifikation ebenfalls möglich.[A 6][12][13][14][A 7]
Der Major ist Angehöriger der Laufbahngruppe der Offiziere. Sein Abzeichen besteht aus einem zu einem Drittel goldenen Geflecht; ebenso wie der fünfeckige Kragenspiegel mit einem sechszackigen goldenen Stern (eigentlich: Edelweißblüte) versehen.
Die Verwendungsbezeichnung „Major“ wird für Leitende Beamte (E1) der Exekutive in Österreich, dazu gehören Bundespolizei und Justizwache, verwendet. Da es sich bei den genannten Wachkörpern um zivile Körperschaften handelt, die lediglich nach militärischem Muster organisiert sind, handelt es sich jedoch nicht um Polizeioffiziere, sondern sie führen lediglich Offiziersränge als Verwendungsbezeichnung. Im Übrigen ist ein direkter Vergleich mit den Dienstgraden des Bundesheeres nicht möglich, da in der Bundespolizei Aufgaben, die beim Militär einem niedrigrangigen Offizier zukommen, von hochrangigen dienstführenden Beamten (E 2a), also Angehörigen der mittleren Laufbahnebene, wahrzunehmen sind.
Der Major ist der unterste Grad in der Gruppe der Stabsoffiziere. Neben dem Grad Major gibt es den gleichrangigen Grad „Major im Generalstab“.
Zum Major kann befördert werden, wer seit mindestens acht Jahren Offizier ist, seit mindestens vier Jahren als Hauptmann aktiv Dienst leistet, einen entsprechenden Vorschlag der Brigade erhalten und die nötigen Ausbildungen erfolgreich abgeschlossen hat. Eingesetzt werden die Majore meistens als Stellvertreter von Bataillons-, Abteilungs- oder Geschwaderkommandeuren. Weiter als Stabschefs, S1, S2, S3, S4 oder S6 (Chefs der Führungsgrundgebiete Personelles, Nachrichten, Operationen, Logistik und Übermittlung/Informatik) in einem Bataillonsstab – oft als Doppelgrad Hptm/Maj ausgebildet, d. h. nach vier Jahren in der Funktion kann die Beförderung als Senioritätsauszeichnung vorgenommen werden. Schließlich werden Majore auch in den Führungsgrundgebieten der Stäbe von Brigaden, Territorialregionen und den Teilstreitkräften eingesetzt. Ab dem Majorsgrad ist es möglich, zum Korps der Generalstabsoffiziere zu gehören (Maj i Gst). Das Dienstgradabzeichen zeigt bei der Schweizer Armee einen breiten Streifen.
Einordnung: Mannschaften – Unteroffiziere – Höhere Unteroffiziere – Subalternoffiziere – Hauptleute – Stabsoffiziere – Höhere Stabsoffiziere – Oberbefehlshaber der Armee Alle Grade auf einen Blick:Grade der Schweizer Armee
Schweizergarde
In der Päpstlichen Schweizergarde ist „Major“ ein Ehrendienstgrad. Nominell haben dort alle Offiziere im NATO-Rangcode OF-1 bis OF-3 (im deutschsprachigen Raum: Leutnant bis Major) den Dienstgrad „Leutnant“, OF-3-Leutnante führen den Ehrendienstgrad aber zusätzlich.[18]
In den französischen Streitkräften ist der Commandant ein Dienstgrad, der dem Major entspricht. Commandant gilt jedoch für Offiziere, die kein Truppenkommando führen. So lange er Kommandeur eines Bataillons ist, wird er als Chef d’escadron (in der Artillerie, dem Transportwesen und der Versorgung), Chef d’escadrons[A 11] (in der Kavallerie und Panzertruppe) und Chef d'escadrille bei den Heeresfliegern bezeichnet. Bei der Infanterie, den Pionieren und den Fernmeldern heißt er Chef de bataillon, ebenso bei der Sanität, bei der Kraftstoffversorgungstruppe et cetera. (Die Anrede lautete jedoch stets „mon commandant“) Er steht über dem Capitaine (deutschHauptmann) und unter dem Lieutenant-colonel (deutschOberstleutnant). Er entspricht daher dem deutschen Dienstgrad Major. Die französische Dienstgradbezeichnung Major entspricht dagegen dem Stabsfeldwebel der Bundeswehr.
In der Armee des Ancien Régime war er ursprünglich der höchste Feldwebeldienstgrad, bis er dann als Offizier zum Chef des Stabes wurde. Das Gleiche galt für einen festen Platz, wo er hinter dem Gouverneur und dem „Lieutenant du roi“ rangierte (als Vertreter des Königs in den Provinzen, jedoch kein Dienstgrad).
Unter Napoleon Bonaparte wurde der Rang Lieutenant-colonel durch Major ersetzt, was aber die Napoleonische Zeit nicht überdauerte. Die Bezeichnung „Médecin-major“, mit den Abstufungen „Major de première classe“, „Major de seconde classe“, „Aide-major“ und „Sous-aide-major“ wurden bis 1928 für die Militärärzte verwendet.
Spanische und lateinamerikanische Streitkräfte
Comandante (Guardia Civil)
In Spanien ist der dem deutschen Major vergleichbare Dienstgrad der Comandante. Der Dienstgrad wird beim Heer, der Luftwaffe und der Guardia Civil verwendet.
In praktisch allen hispanoamerikanischen Streitkräften ist dagegen der Dienstgrad Mayor geläufig und dem deutschen Major vergleichbar. Die Benennung Comandante bezeichnet (wie im Deutschen der Kommandant) nur eine Dienststellung.
Der Major war in der Nationalen Volksarmee der Deutschen Demokratischen Republik von 1956 bis 1990 der niedrigste Offiziersrang der Dienstgradgruppe der Stabsoffiziere. Sein maritimes Pendant war ebenfalls der Korvettenkapitän der Volksmarine. Dieser Dienstgrad wurde in der Regel nur an Berufsoffiziere verliehen. Seine Verwendung entsprach in etwa der in der Bundeswehr. Das Dienstgradabzeichen bestand aus geflochtenen Schnüren, auf denen ein goldfarbener Offiziersstern angebracht war. Für Offiziere der NVA betrug die Regelstehzeit für die Beförderung vom Major zum Oberstleutnant fünf Jahre.
↑Die Achteinhalbjahresfrist gilt für Fliegendes Personal, Offiziere im Kommando Spezialkräfte, die für besondere Einsätze verwendet werden sowie für Kampfschwimmer. Für alle anderen Offiziere (außer Militärmusikoffiziere) sieht die ZDv 20/7 eine Frist von neun Jahren vor. Bei einer Einstellung mit Dienstgrad Oberleutnant oder Hauptmann verkürzt sich die Frist entsprechend der ZDv 20/7.
↑Die Militärmusikoffiziere werden hier explizit erwähnt, weil im Gegensatz zu allen anderen Offizieren ihre Mindestdienstzeiten nicht auf den Zeitpunkt der Ernennung zum Offizier, sondern immer auf die Zeit seit Ernennung zum Hauptmann bezogen ist.
↑Die Eignung für eine Einstellung als Major wird durch eine zivile Ausbildung und/oder Berufstätigkeit nachgewiesen. Im Einzeln gilt:
↑Die Altersgrenzen wurden mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz 2009 neu bestimmt, vgl. insbes. Änderungen betreffend § 45 SG und Übergangsbestimmungen gem. § 96 SG. Vgl. Gesetz zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz – DNeuG). In: Bundesanzeiger Verlag (Hrsg.): BGBl. Teil 1, G 5702. Band2009, Nr.7. Bonn 11. Februar 2009, S.160–275 (BGBl. 2009 I Nr. 7 [abgerufen am 14. November 2014]).
↑In den Dienstgrad Stabshauptmann werden nur Offiziere des militärfachlichen Dienstes befördert. Für Offiziere des militärfachlichen Dienstes ist der Stabshauptmann in der Regel der Spitzendienstgrad; die Beförderung zum Major bleibt ihnen fast immer verwehrt. In seltenen Fällen können aber auch Stabshauptleute nach der Soldatenlaufbahnverordnung in eine andere Laufbahn der Laufbahngruppe der Offiziere wechseln und dann zum Major ernannt werden.
↑ abcDer Bundesminister der Verteidigung; Abteilung Personal-, Sozial- und Zentralangelegenheiten (Hrsg.): ZDv 20/7. Bestimmungen für die Beförderung und für die Einstellung, Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten. Bonn 27. März 2002, Art. 635 (PDF (Memento vom 26. Oktober 2014 im Internet Archive) [abgerufen am 26. März 2014] DSK AP210100187, Neudruck Januar 2008).
↑ abDie äquivalenten, ranghöheren und rangniedrigeren Dienstgrade sind im Sinne der ZDv 14/5 B 185 angegeben, vgl. Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr, S.B 185 (Nicht zu verwechseln mit dem Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz). Die in der Infobox dargestellte Reihenfolge der Dienstgrade entspricht nicht notwendigerweise einer der in der Soldatenlaufbahnverordnung vorgesehenen regelmäßig durchlaufenen Dienstgradabfolgen und auch nicht notwendigerweise der in der Vorgesetztenverordnung beschriebenen Dienstgradhierarchie im Sinne eines Vorgesetztenverhältnisses).