Nach luxemburgischen Ortsregistern aus den Jahren 1766 und 1777 gliederte sich die Herrschaft Kronenburg in vier Gerichtsbezirke und die Unterherrschaften Schüller und Steffeln.[1][2]
In dem zur Grafschaft Gerolstein gehörenden Dorf Kerschenbach gehörten drei Häuser zur Herrschaft Kronenburg. Die Besitzer der drei Kerschenbacher Häuser sollen vor dem Dreißigjährigen Krieg auf kronenburgischem Gebiet gewohnt und sich während der Pestzeit in Kerschenbach angesiedelt haben. Die Kronenburger Häuser lagen unter den gerolsteinischen Häusern verstreut mitten im Dorf. Die Gemarkung von Kerschenbach war geteilt. Die Grenze des Hofes Stadtkyll gegen die Kronenburger Gerichte Baasem und Osmond waren strittig.[1][3]
Im Jahr 1278 war Gerlach von Dollendorf Herr von Kronenburg, er scheint diese Herrschaft nacheinander erst dem Erzbischof zu Köln und dann dem Grafen Heinrich von Luxemburg zu Lehen aufgetragen zu haben. In einer Urkunde von 1281 bekennt sein Sohn, der ebenfalls Gerlach hieß, dass sein Vater diesem Grafen gehuldigt habe. Dessen Enkel, Gerlach IV., dokumentiert in einer Urkunde aus dem Jahr 1306, dass er sein „Schloss zu Cronenburg“ nebst allem Zubehör von dem Grafen von Luxemburg aufs Neue zu Lehen empfangen habe, wie denn überhaupt das Erbe Kronenburg zu allen Zeiten ein Luxemburger Lehen gewesen sei. Von Gerlach IV. ging die Herrschaft Kronenburg an seinem Bruder Friedrich, der auch die Herrschaft Neuerburg innehatte.[4]
Aus einem Verzeichnis aus dem Jahr 1649 sind die Ortschaften und die Anzahl der Untertanen (Familien) der Herrschaft Kronenburg überliefert:[1]
Ortschaft
Untertanen
Cronenburger Nachparschaft
22
Bürger uff Cronenburger Hütten
15
Dorf Basem
34
uff der Iser-Hütten
3
Dorf Dalheim
31
Ormonten
14
Kerschenbach
3
Scheit
2
Ortschaft
Untertanen
Frawencron
2
Halschlach
13
Berck
7
Udenbreth
20
Schnorrenbergh
4
uff Mützingenroder
1
uff Dalmescheit
2
Stefflen
19
Über verschiedene Adelshäuser kam die Herrschaft aufgrund der Erbfolge 1697 an die Grafen von Manderscheid-Gerolstein und nachdem 1742 Graf Johann Wilhelm Franz von Manderscheid-Blankenheim sämtliche Manderscheidischen Besitzungen vereinigt hatte, durch seine Nichte Auguste 1780 an den Grafen Philipp Christian von Sternberg und Manderscheid.[4]
↑ abcWilhelm Fabricius: Erläuterungen zum geschichtlichen Atlas der Rheinprovinz, 2. Band: Die Karte von 1789. Bonn, Hermann Behrend, 1898, S. 32, 49, 352
↑
Clomes: Versuch einer statistisch-geographischen Beschreibung des Großherzogthums Luxemburg, Schmit-Bruck, 1840, S. 9 (Google Books)