1898 habilitierte sich Gustav Walker an der Universität Wien mit einer Habilitationsschrift zum Thema Streitfragen aus dem internationalen Zivilprozeßrecht und wurde zum Privatdozenten für Zivilprozesslehre bestellt.[2] Er veröffentlichte in weiterer Folge zahlreiche Werke zu Spezialfragen des Zivilprozessrechts sowie unter anderem auch 1905 einen Grundriß des Exekutionsrechts, der als Studienbehelf für Studenten der Rechtswissenschaften gedacht war und als erstes österreichisches Lehrbuch zum Exekutionsrecht gilt.[2] Im Jahr 1907 wurde Gustav Walker zum Außerordentlichen Universitätsprofessor für Zivilprozessrecht an der Universität Innsbruck bestellt. Schon zwei Jahre später kehrte Walker allerdings aus eigenem Wunsch nach Wien zurück, wo er Landesgerichtsrat am Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien wurde und seinen Lehrauftrag an der Universität Wien wieder aufnahm.[2] Zeitgleich trat er auch erneut in den Dienst des Justizministeriums in dessen internationaler Abteilung ein.
Von 1911 bis 1921 leitete Walker die internationale Abteilung des Justizministeriums und war in dieser Funktion an den Friedensverhandlungen in Bukarest 1918 und in Saint-Germain 1919 beteiligt. 1912 wurde Gustav Walker der Titel eines ordentlichen Universitätsprofessors für Zivilprozessrecht an der Universität Wien verliehen, 1920 wurde seine Lehrbefugnis auf das internationale Privatrecht ausgedehnt.[1] Aus dem Justizdienst schied Walker 1922 aus, um Präsident des zur Erfüllung von Art. 248 des Vertrags von Saint-Germain eingerichteten internationalen Abrechnungsgerichtshofs zu werden. Gleichzeitig wurde er österreichischer Richter am ebenfalls auf Grundlage des Vertrags von Saint-Germain eingerichteten österreichisch-englischen Schiedsgericht.[2] 1924 setzte er seine wissenschaftliche Karriere mit der Berufung auf einen Lehrstuhl an der Universität Wien als ordentlicher Universitätsprofessor für Zivilrecht (sowie ab 1933 für Zivilprozessrecht) fort. 1926 wurde er zum korrespondierenden Mitglied der österreichischen Akademie der Wissenschaften gewählt, 1930/31 war er an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien Dekan.[1]
↑Christian Neschwara: Die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs 1919–1934. In: Kurt Heller (Hrsg.): Der Verfassungsgerichtshof. Die Entwicklung der Verfassungsgerichtsbarkeit in Österreich von den Anfängen bis zur Gegenwart. Verlag Österreich, Wien 2010, ISBN 978-3-7046-5495-3, S.601ff.