Nosske absolvierte von 1925 bis 1930 ein Studium der Volkswirtschaftslehre und Rechtswissenschaft an der Universität Halle. Nach dem Rechtsreferendariat legte er 1934 das Assessorexamen ab.[2] Er wurde Anwalt in Halle und Aachen.
Im Juni 1935 wurde er stellvertretender Leiter der Gestapo in Aachen, ab September 1936 Chef der Gestapo in Frankfurt (Oder) und ab 1939 in Graz. Der SS war er im Oktober 1936 beigetreten (SS-Nummer 290.213).[2][3]
Am 10. April 1948 wurde Nosske beim Einsatzgruppen-Prozess zu lebenslanger Haft verurteilt. Sein Verteidiger war Karl Hoffmann. Im Prozess hatte er angeführt, im September 1944 gegen den Befehl des Höheren SS- und Polizeiführers (HSSPF) in Düsseldorf, alle Juden und „Halbjuden“ zusammenzutreiben und zu töten, protestiert und diesen Befehl nicht ausgeführt zu haben. Die Entlassung aus dem Kriegsverbrechergefängnis Landsberg erfolgte am 15. Dezember 1951. Über seinen weiteren Verbleib ist nichts bekannt – mit einer Ausnahme: Am 26. März 1965 wurde Nosske im 1. Frankfurter Auschwitzprozess als Zeuge vernommen. Sein Aufenthaltsort war Düsseldorf, als Berufsbezeichnung wurde Syndikus angegeben.[5]
Literatur
Ulrich Herbert: Best. Biographische Studien über Radikalismus, Weltanschauung und Vernunft 1903–1989. Dietz, Bonn 1996, ISBN 3-8012-5019-9, S. 212 (Kurzbiografie)
↑Sterberegister des Standesamtes Düsseldorf Nr. 5148/1986.
↑ abcUlrich Herbert: Best. Biographische Studien über Radikalismus, Weltanschauung und Vernunft 1903–1989, Bonn 1996, S. 212 f.
↑ abDie Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933–1945 (Quellensammlung), Bd. 3: Deutsches Reich und Protektorat. September 1939 – September 1941, bearbeitet von Andrea Löw, München 2012, ISBN 978-3-486-58524-7, Dok. 76, S. 218, FN 3.
↑Holger Berschel: Bürokratie und Terror: das Judenreferat der Gestapo Düsseldorf 1935 - 1945, Klartext, Essen 2001, ISBN 3-89861-001-2, S. 90f