Zur Bildung des preußischen Verwaltungsgebietes Ansbach-Bayreuth kam es 1792, nachdem mit Karl Alexander der kinderlos gebliebene letzte Markgraf von Brandenburg-Ansbach, auch Fürstentum Ansbach genannt, der seit 1769 in Personalunion zudem das Fürstentum Bayreuth regierte, im Dezember 1791 gegen eine Leibrente von jährlich 300.000 Gulden auf seine Herrschaft verzichtet hatte und seine Fürstentümer an das Königreich Preußen abgetreten hatte.
Am 3. Juli 1795 erließ der preußische König Friedrich Wilhelm II. das „Kgl. preußische Patent wegen Organisation der Landeskollegien und Verbesserung des Justizwesens in den Fränkischen Fürstentümern Ansbach und Bayreuth“. Dabei wurde der Gunzenhäuser Kreis gebildet. Gleichzeitig wurde die Gewaltenteilung durch die Trennung von Verwaltung und Justiz eingeführt.
Mit Patent des preußischen Königs vom 19. November 1795 und der Instruktion für sämtliche Stadtgerichte, Justizämter und Patrimonialgerichte des Fürstenthums Ansbach vom 11. Juni 1797 wurden die Regelungen konkretisiert und die Justizämter eingerichtet. Im Gunzenhäuser Kreis gab es dann die Justizämter Gunzenhausen, Roth und Stauf sowie das Stadtgericht Gunzenhausen und die Kammerämter Gunzenhausen, Roth und Stauf. 1803 kamen die eichstättischen Pflegämter Abenberg, Pleinfeld-Sandsee und Wernfels-Spalt hinzu.[1]
Der Bezirk des Justiz- und Kammeramtes Gunzenhausen ist weitestgehend identisch mit dem des ansbachischen Oberamtes Gunzenhausen. 1801 umfasste er 150 Orte:[2]
Addreßhandbuch für die Fränkischen Fürstenthümer Ansbach und Bayreuth. Verlag der beiden Waisenhäuser, Ansbach und Bayreuth 1801, OCLC869860275, S.55–64 (Digitalisat).