Die älteste erhaltene Erwähnung von Gunzenau stammt aus einer Urkunde von 1012, in der es Guncenaho genannt wird.
In Gunzenau galten die Riedesel’schen Verordnungen als Partikularrecht. Das Gemeine Recht galt nur, soweit diese Verordnungen keine Bestimmungen enthielten. Dieses Sonderrecht behielt theoretisch seine Geltung auch während der Zugehörigkeit zum Großherzogtum Hessen im 19. Jahrhundert, in der gerichtlichen Praxis wurden aber nur noch einzelne Bestimmungen angewandt. Das Partikularrecht wurde zum 1. Januar 1900 von dem einheitlich im ganzen Deutschen Reich geltenden Bürgerlichen Gesetzbuch abgelöst.[2]
Am 31. Dezember 1971 wurde der Ort im Zuge der Gebietsreform in Hessen in die Gemeinde Freiensteinau eingegliedert.[3]
Gunzenau hat ca. 150 Einwohner. Der Ort ist noch immer landwirtschaftlich geprägt, die Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe sind allerdings stark rückläufig. Gunzenau hat eine Gastwirtschaft und einen Getränkehandel. Der kleine Eichesweiher, ein Teich in Ortsnähe, steht Sportanglern zur Verfügung. Wanderwege führen von Gunzenau in verschiedene Richtungen, unter anderem in den nahen Urlaubsort Nieder-Moos, mit Reitzentrum für u. a. Therapeutisches Reiten. Der dortige Badesee, mit Sandstrand und Campingplatz, bietet Möglichkeiten für verschiedene Wassersportarten und im „Freizeitpark Vulkan“ gibt es attraktive Freizeitangebote.
Im November 2007 begann der Bau einer Holzhackschnitzel-Anlage. Der Holzkessel liefert 320 kW und versorgt damit 37 Haushalte und das Dorfgemeinschaftshaus mit Energie. Zum Tag der offenen Tür im Sommer 2008 kamen mehr als 1000 Besucher und bekundeten damit ihr Interesse. In Eigenregie wird die Anlage gepflegt und mit Hackschnitzeln und Holzabfällen befeuert. Dieses Projekt hat Gunzenau den Beinamen „Bioenergiedorf“ beschert.
Blick vom Horst über Gunzenau hinweg bis zur Rhön
Religion
Im Sommer 2007 wurde in der Nähe des Friedhofes eine „Bonifatiuskanzel“ errichtet. Angeregt wurde der Bau durch einen Wettbewerb des Hessischen Rundfunks. Einmal im Jahr findet hier ein Gottesdienst statt.
↑Arthur Benno SchmidtDie geschichtlichen Grundlagen des bürgerlichen Rechts im Großherzogtum Hessen. Curt von Münchow, Giessen 1893, S. 29, Anm. 92 und S. 103, Anm. 14.
↑Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27. 5. 1970 bis 31. 12. 1982. W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart/Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S.367.