Gerichtsbezirk Linz

Gerichtsbezirk
Linz

Lage im Bundesland
 Gerichtsbezirk Linz
 Landesgericht Linz
Basisdaten
Bundesland Oberösterreich
Bezirk Linz
Sitz des Gerichts Linz
Kennziffer 4011
zuständiges Landesgericht  Linz
Fläche 69,78 km2
(31. Dezember 2019)
Gerichtsbezirk Linz (vor 1923)

Der Gerichtsbezirk Linz ist ein dem Bezirksgericht Linz unterstehender Gerichtsbezirk in der Statutarstadt Linz (Bundesland Oberösterreich) mit 159.121 Einwohnern (Stand: 1. Jänner 2020).[1]

Geschichte

Mit dem Erlass des k. k. Oberlandesgerichtes Linz vom 4. Juli 1850 wurden für das heutige Gebiet der Stadt Linz sowie die angrenzenden Gemeinde zunächst drei separate Bezirksgerichte geschaffen. Das sogenannte „Bezirksgericht Linz I. Sektion zu Linz“ umfasste dabei die fünf Steuergemeinden Linz, Untere Vorstadt Linz, St. Peter, Kleinmünchen und Traun, das „Bezirksgericht Linz II. Sektion zu Linz“ die sieben Steuergemeinden Dörnbach, Obere Vorstadt Linz, Holzheim, Ruefling, Leonding, Wilhering und Schönering und das „Bezirksgericht Linz III. Sektion zu Linz“ die 23 Steuergemeinden des späteren Gerichtsbezirks Urfahr.[2] Das „Bezirksgericht Linz III. Sektion“ wurde noch 1850 in „Urfahr bei Linz“ geändert.[3] Die Bezirksgerichte I. und II. Sektion wurden in der Folge zusammengelegt, wodurch der Gerichtsbezirk neben der Stadt Linz im Jahr 1900 die Gemeinden Hörsching, Kirchberg, Kleinmünchen, Leonding, Oftering, Pasching, St. Peter, Traun und Wilhering umfasste.[4]

Obwohl die Stadtgemeinde Urfahr inklusive der Gemeinde Pöstlingberg 1915 vom Gerichtsbezirk Urfahr zur Stadt Linz eingemeindet worden war, blieb der Stadtteil nördlich der Donau noch Teil des Gerichtsbezirks Urfahr. Auch das in den 1930er Jahren nach Linz eingemeindete St. Magdalena blieb zunächst Teil des Gerichtsbezirks Urfahr.

Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurde der Gerichtsbezirk Sankt Florian per 15. Juni 1943 aufgelöst und die Gemeinden dem Gerichtsbezirk Linz zugewiesen. Diese Auflösung wurde 1958 letztgültig rechtswirksam, als die Gerichtsbezirke Urfahr, Sankt Florian und Ottensheim durch ein Bundesgesetz aufgelöst wurden.[5]

Im Zuge der Auflösung der Gerichtsbezirke Urfahr und Sankt Florian wurde das Gebiet des Gerichtsbezirkes Linz völlig neu geordnet, dass nunmehr lediglich das Stadtgebiet von Linz umfasste. Dafür war das Bezirksgericht Linz von nun an auch für die Stadtgebiete nördlich der Donau zuständig. Im Gegenzug wurde der Gerichtsbezirk Urfahr-Umgebung anstelle des Gerichtsbezirks Urfahr wiederum ohne die Gebiete von Urfahr und St. Magdalena wieder errichtet. Die übrigen Gebiete des Gerichtsbezirkes Linz bildeten zusammen mit den Gemeinden des aufgelösten Gerichtsbezirkes Sankt Florian den Gerichtsbezirk Linz-Land.[6]

Seit 2013 umfasst der Gerichtsbezirk nicht mehr ganz Linz, da die Stadtteile Pöstlingberg, St. Magdalena und Urfahr dem Gerichtsbezirk Urfahr zugewiesen wurden.[7]

Gerichtssprengel

Der Gerichtssprengel umfasst das Gebiet der Stadt Linz rechts der Donau (Katastralgemeinden Ebelsberg, Kleinmünchen, Linz, Lustenau, Mönchgraben, Pichling, Posch, St. Peter, Ufer, Waldegg und Wambach).

Am 1. Jänner 2020 waren im Gerichtsbezirk 159.121 Einwohner mit Hauptwohnsitz gemeldet.

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. paket_bevoelkerungsstand_2020_-_gerichtsbezirke.zip (Excel, 22,2 KB), erstellt von Statistik Austria am 6. Juli 2020.
  2. Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Österreich ob der Enns 1850, XXV. Stück, Nr. 288: Erlaß des k. k. Oberlandesgerichtes für die Kronländer Oesterreich ob der Enns und Salzburg vom 4. Juli 1850 auf ALEX – Historische Rechts- und Gesetzestexte Online
  3. Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Österreich ob der Enns 1850, XXXI. Stück, Nr. 352: Erlaß des k. k. Oberlandesgerichtes für Oesterreich ob der Enns und Salzburg vom 16. August 1850.
  4. k. k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Gemeindelexikon der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder. II. Band, Oberösterreich; Wien 1907.
  5. BGBl. Nr. 14/1958: Bundesgesetz vom 22. Jänner 1958, betreffend Bezirksgerichte im Sprengel des Landesgerichtes Linz.
  6. BGBl. Nr. 42/1958: Verordnung der Bundesregierung vom 25. Februar 1958 über die Sprengel der Bezirksgerichte Linz, Urfahr-Umgebung und Linz-Land
  7. BGBl. II Nr. 205/2012: Bezirksgerichte-Verordnung Oberösterreich 2012.