Der Gerichtsbezirk geht auf das „Land- und Pfleggericht Braunau“ zurück, das ursprünglich dem Herzogtum Bayern unterstand. Dem Gericht in Braunau waren dabei das Landgericht Oberweilhart, das Pfleggericht Braunau, das Landgericht Mauerkirchen, das Pfleggericht Uttendorf, das Forstgericht Burghausen und das Pfleggericht Wildshut zugehörig.[1]
Mit der Bezirksgerichts-Verordnung der Österreichischen Bundesregierung wurde am 12. November 2002 die Auflösung des Gerichtsbezirkes Mauerkirchen und die Zuweisung des Gebietes zum Gerichtsbezirk Braunau am Inn beschlossen. Mit dem 1. Jänner 2005 trat die Verordnung in Kraft.[2]
Gerichtssprengel
Seit 2005 umfasst der Gerichtsbezirk Braunau am Inn die oben genannten neun sowie die folgenden zwölf Gemeinden:
↑BGBl. II Nr. 422/2002: Verordnung der Bundesregierung über die Zusammenlegung von Bezirksgerichten und über die Sprengel der verbleibenden Bezirksgerichte in Oberösterreich (Bezirksgerichte-Verordnung Oberösterreich)