Dieser Artikel behandelt ein Thema bei Wappen. Zur Flügelung im Bahnverkehr siehe dort.
Geflügelt ist in der Heraldik ein Begriff, um in der Blasonierung die mit Flügeln dargestellte Figur zu beschreiben.
Als geflügelt werden alle Wappenfiguren mit Flügeln bezeichnet, die in der Natur keine Flügel haben, aber ihre heraldische Darstellung von dieser abweicht.
Zu diesen Figuren werden Menschen und Engelwesen, Wappen- und Fabeltiere, Hüte und Helme, Dinge des täglichen Lebens wie Rad und Pfeil gerechnet. Die Darstellung erfolgt mit paarweise angeordneten Flügeln, die in der Tinktur abweichen kann. Mit einem Flügel kann das Flügelrad abweichen. Bei Menschen werden die Arme durch Flügel ersetzt.
Der sogenannte Flug in der Heraldik kann als eine Zierbesteckung mit Flügeln aufgefasst werden und ist im Unterschied zum „geflügelt“ nicht zum Fliegen der Figur angelegt.