Unter Gefechtsaufgabe verstand man gemäß abgestimmter Militärdoktrin des Warschauer Pakts die „Aufgabe (im Sinne von militärischen Auftrag), den ein Truppenkörper durch Gefechtsbefehl oder Gefechtsanordnung erhielt, um den (sogenannten) Entschluss des Vorgesetzten zu verwirklichen“.
Der Begriff wurde in Anlehnung an die russische Originalbezeichnung боевая задача (deutsche Transkription: boewaja sadatscha) für die NVA verbindlich festgelegt.
Begriffsgebrauch in einigen WP-Ländern
Deutschland Demokratische Republik 1949DDR → Gefechtsaufgabe