Als eine Gangrän (Plural Gangränen; auch das Gangrän, Plural Gangräne;[1] von griechischγάγγραιναgángraina, wörtlich „das Wegfressende“[2]) bezeichnet man eine Gewebsnekrose, meist infolge von Blutunterversorgung, bei der das betroffene Gewebe durch Verwesung und Autolyse (Selbstverdauung) zerfällt und sich als Folge von Hämoglobin-Abbau verfärbt. Früher sprach man auch von einem trockenen Brand oder feuchten Brand bzw. Wundbrand.[3] Der Begriff Gasbrand ist für eine infizierte Gangrän mit gasbildenden Clostridien auch heute noch gebräuchlich. Die Gangrän beschreibende Adjektive sind brandig und gangränös.
Man unterscheidet a) trockene (Necrosis sicca), b) feuchte Gangrän und c) Gasbrand. Die erste zeigt infolge von Wasserverlust eine Schrumpfung und lederartige Eintrocknung (Mumifizierung), während die zweite durch Bakterienbefall charakterisiert ist und flüssige und feine Konsistenz aufweist. Bei Gasgangrän wiederum bilden die in dem toten oder absterbenden Gewebe befindlichen Bakterien Blasen unter der Haut, was dazu führt, dass sich das Gewebe rasch ablöst.
Da bei Gangrän meistens Bakterien vorhanden sind, trägt die daraus entstandene Infektion oft dazu bei, dass sich das Absterben der Zellen schnell – binnen Stunden oder weniger Tage – ausbreitet. Gelangen die Bakterien in den Blutstrom, wird der Zustand kritisch (septische Blutvergiftung), und wenn nicht sofort mit geeigneten Antibiotika behandelt wird, tritt häufig der Tod ein.
Resektion wenn möglich; Madentherapie; antiseptische Maßnahmen; Ruhigstellung der betroffenen Extremität; final auch Nekrektomie (Entfernung des toten Gewebes); Amputation; Ernährungsumstellung bei Gangrän infolge peripherer arterieller Verschlusskrankheit.[4][5]
↑Wilhelm Fabry: Gründlicher Bericht vom heißen und kalten Brand, welcher Gangraena et Sphacelus oder S. Antonii- und Martialis-Feuer genannt wird. Nach der 1603 publizierten zweiten deutschen Ausgabe bearbeitet und hrsg. von Erich Hintzsche. Bern/Stuttgart 1965 (= Hubers Klassiker der Medizin und der Naturwissenschaften. Band 4).
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