Unter einer Freiauslösung versteht man in der elektrischen Energietechnik einen Mechanismus, welcher das von außen unbeeinflussbare 'freie' bzw. unblockierbare Auslösen eines elektrischen Schalters gewährleistet.
Die Funktion wird mit einem Schaltschloss realisiert und üblicherweise in elektrischen Schutzeinrichtungen wie Leitungsschutzschaltern, Fehlerstrom-Schutzschaltern oder Motorschutzschaltern eingebaut. Durch die Freiauslösung kann der Schalter, beispielsweise ein Fehlerstrom-Schutzschalter, auch dann auslösen, wenn der Schalthebel bzw. -drücker in der EIN-Stellung fixiert ist – z. B. durch Festhalten, Festkleben oder Verkeilen. Die Sicherungsfunktion kann durch diese Maßnahmen nicht eingeschränkt werden.
Die DIN VDE 0660 fordert für elektrische Schutzschalter ein Schaltschloss, welches mit einer Freiauslösung versehen ist, die über eine Mechanik zum Abschalten verfügt.
Funktionsweise
Die Funktion der Freiauslösung wird im Schalter mit einem Sprungschaltmechanismus für das Einschalten kombiniert. Der Sprungschaltmechanismus stellt sicher, dass die Schließgeschwindigkeit der elektrischen Kontakte nicht von der Geschwindigkeit abhängt, mit welcher der Druckknopf, der Kipphebel oder die Wippe zum Einschalten vom Anwender bewegt wird. Die elektrischen Schaltkontakte werden dabei mechanisch solange zurückgehalten, bis am Betätigungselement ein bestimmter Kraftwert in Schließrichtung aufgebaut ist. Dann erfolgt schlagartig das Einschalten der elektrischen Schaltkontakte und gleichzeitig die mechanische Entkopplung vom Betätigungselement, was die Freiauslösung sicherstellt.
Unabhängig von der Freiauslöung wird durch den Sprungschaltmechanismus auch sichergestellt, dass der Kontaktabbrand minimal und so die Standzeit des Schutzschalters maximal ist.
Wird nun beispielsweise der Leitungsschutzschalter zum Einschalten in einen bestehenden Kurzschluss verwendet, so löst unmittelbar nach dem Einschaltvorgang die elektromagnetische Überstromauslösung im Schutzschalter aus und öffnet die elektrischen Schaltkontakte. Die Auslösung ist damit unabhängig von der Stellung des Betätigungselementes, was die Funktion der Freiauslösung sicherstellt.
Für ein erneutes Einschalten muss das Betätigungselement zunächst in die AUS-Stellung gebracht werden bzw. darin zurück fallen. Erst danach kann der Schalter durch Aufbauen eines bestimmten Kraftwertes wieder eingeschaltet werden.[1]
Literatur
- Wilfried Knies, Klaus Schierack: Elektrische Anlagentechnik. 5. Auflage, Carl Hanser Verlag, München und Wien, 2006, ISBN 3-446-40574-7 (!! fehlerhafte Erklärung !!)
- Div. Autoren: Fachkunde Elektrotechnik. div. Auflagen, Verlag Europa-Lehrmittel, ISBN 978-3-8085-3435-9
Einzelnachweise
- ↑ Freiauslösung und Betätigungsarten. E-T-A, abgerufen am 19. Juni 2023.