Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV) regeln die Tätigkeiten der Feuerwehr in Deutschland. Sie sind als Richtlinien und Anleitungen zu verstehen. Sie dienen dazu, einen einheitlichen Standard der Hilfeleistung zu definieren und ermöglichen den geordneten Einsatz Taktischer Einheiten der Feuerwehr.
Die Dienstvorschriften werden von der Projektgruppe Feuerwehr-Dienstvorschriften des Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) erstellt und den Bundesländern zur Einführung auf Grundlage ihrer entsprechenden Feuerwehrgesetze empfohlen. Sie werden danach durch Erlass des jeweiligen Bundeslandes in Kraft gesetzt. Aufgrund dieser Rechtslage unterscheiden sich die in den einzelnen Bundesländern tatsächlich gültigen Feuerwehr-Dienstvorschriften. Eine Liste der von dem AFKzV verabschiedeten Dienstvorschriften ist den Weblinks zu entnehmen.
In dieser FwDV werden die Anforderungen an einen Atemschutzgeräteträger, die Aus- und Weiterbildung, sowie Einsatzgrundsätze, Aufgabenverteilung und die Bedeutung des Atemschutzes erklärt.
Diese Dienstvorschrift befasst sich mit dem Vorgehen der Feuerwehr bei Atomaren, Biologischen und Chemischen (kurz: ABC) Gefahren entsprechend der Gefahrengruppe.
Informations- und Kommunikationstechnik im Einsatz
Diese (für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Polizei allgemein geltende) Dienstvorschrift befasst sich mit der Planung, Aufbau und Betrieb des Fernmeldeverkehrs.
gleicher Inhalt wie die FwDV 1/1; nur für Technische Hilfeleistungen
FwDV 2/1
Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr – Rahmenvorschriften (eingeflossen in neue FwDV 2)
regelt die Teilnahmevoraussetzungen, Ziele und Dauer der Lehrgänge für Funktionen in der Gruppe, Funktionen besonderer Führungskräfte und sonstiger Funktionen
FwDV 2/2
Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr – Muster-Ausbildungspläne (eingeflossen in neue FwDV 2)
FwDV 3
Die Staffel im Löscheinsatz (eingeflossen in neue FwDV 3)
Gliederung der Staffel und Einsatzablauf im Löscheinsatz
FwDV 4
Die Gruppe im Löscheinsatz (eingeflossen in neue FwDV 3)
Gliederung der Gruppe und Einsatzablauf im Löscheinsatz
FwDV 5
Der Zug im Löscheinsatz (eingeflossen in neue FwDV 3)
Gliederung des Zuges und Einsatzablauf im Löscheinsatz
FwDV 9/1
Strahlenschutz – Rahmenvorschriften (eingeflossen in die FwDV 500)
FwDV 9/2
Strahlenschutz – Einsatzgrundsätze (eingeflossen in die FwDV 500)
FwDV 12/1
Einsatzleitung – Führungssystem (wurde durch FwDV 100 ersetzt)
Taktische Zeichen (in den Ausgaben 1976 und 1986, Teile sind in die FwDV 100 und in den Entwurf einer neuen DV 102 eingeflossen)
Geschichte
Mit der Bildung von Löschmannschaften in Form von Pflichtfeuerwehren Anfang des 19. Jahrhunderts wurden in Dienstvorschriften auch die Auswahl und Anzahl der Personen festgelegt. So hatte der Ortsvorstand eine Abteilung rüstiger Männer auszuwählen, welche „unter eigenen Anführern steht, und zum Retten von Menschen, Hausthieren und Effecten bestimmt ist“. „Ihre Auswahl und Anzahl richtet sich nach der Stärke der Population der betreffenden Gemeinde. In der Regel sollen die zu diesem Corps gewählten Männer Einmal im Jahr, und zwar bei Gelegenheit der Probirung der Spritzen im Herbste von dem Ortsschultheißen aufgefordert, sich versammeln.“ Beispielsweise erlies die herzoglich-nassauische Regierung im November 1826 eine diesbezügliche Verordnung für ihr Herrschaftsgebiet.[12]
Feuerwehr-Dienstvorschriften in Planung / länderspezifische FwDV/KatSDV
Die Regelung dieses Systems erfolgte bisher für den Bereich der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) durch die Polizeidienstvorschrift 102/Dienstvorschrift 102 (PDV 102 / DV 102). Diese Dienstvorschrift wurde am 09. Februar 1995 außer Kraft gesetzt. An ihrer Stelle regelt nun die Polizeidienstvorschrift 102 den Bereich taktischer Zeichen bei der Polizei. Die Zeichen für die Fachdienste des ehemaligen erweiterten Katastrophenschutzes wurden in dieser neuen Vorschrift nicht mehr geregelt. Einige Zivilschutz- bzw. Katastrophenschutzorganisationen haben den Entwurf bereits als organisationsinterne Vorschrift übernommen, bei der Feuerwehr wurde die Vorschrift seitens des AFKzV bisher nur als „Lehrunterlage“ bzw. „Ausbildungs- und Gebrauchsanleitung“ herausgegeben.
Gefahrstoffnachweis und Notfallprobenahme im Katastrophenschutz des Landes Hessen (FwDV des Landes Hessen)
in Verbindung mit:
– FwDV 7 „Atemschutz“
– FwDV 100 „Führung und Leitung im Einsatz“ und
– FwDV 500 „Einheiten im ABC-Einsatz“;
sowie das Konzept „Katastrophenschutz in Hessen“
Die FwDV 800 wurde am 21. und 22. März 2018 vom AFKzV auf seiner 42. Sitzung in Düsseldorf genehmigt und den Ländern zur Einführung empfohlen.
Die bislang gültige Dienstvorschrift 800 „Fernmeldeeinsatz“ aus dem Jahr 1986 hat die technischen, taktischen und sprachlichen Grundlagen für den Einsatz der IuK-Technik nicht mehr hinreichend dargestellt. Der AFKzV hat deshalb im Jahr 2016 die PG FwDV beauftragt die FwDV/DV 800 zu erarbeiten. Ziel war eine Vorschrift, die eine Zusammenarbeit zwischen der allgemeinen Gefahrenabwehr und den Polizeien der Länder und des Bundes ermöglicht.
↑Ausschuss „Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“ (AFKzV): Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 (FwDV 1). (PDF; 14,32 MB) Grundtätigkeiten – Lösch- und Hilfeleistungseinsatz. In: hlfs.hessen.de.Hessische Landesfeuerwehrschule, Januar 2006, abgerufen am 28. Januar 2023.
↑Ausschuss „Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“ (AFKzV): Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2). (PDF; 1,01 MB) Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren. In: hlfs.hessen.de. Hessische Landesfeuerwehrschule, Januar 2012, abgerufen am 20. Februar 2023.
↑Ausschuss „Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“ (AFKzV): Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 (FwDV 3). (PDF; 378 kB) Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz. In: hlfs.hessen.de. Hessische Landesfeuerwehrschule, Februar 2008, abgerufen am 28. Januar 2023.
↑Ausschuss „Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“ (AFKzV): Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 (FwDV 7). (PDF; 7,46 MB) Atemschutz (Stand 2002 mit Änderungen März 2005). In: hlfs.hessen.de. Hessische Landesfeuerwehrschule, September 2002, abgerufen am 28. Januar 2023.
↑Ausschuss „Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“ (AFKzV): Feuerwehr-Dienstvorschrift 8 (FwDV 8). (PDF; 337 kB) Tauchen. In: hlfs.hessen.de. Hessische Landesfeuerwehrschule, März 2014, abgerufen am 10. März 2023.
↑Ausschuss „Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“ (AFKzV): Feuerwehr-Dienstvorschrift 10 (FwDV 10). (PDF; 7,10 MB) Die tragbaren Leitern. In: hlfs.hessen.de. Hessische Landesfeuerwehrschule, November 2019, abgerufen am 1. Februar 2023.
↑Ausschuss „Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“ (AFKzV): Feuerwehr-Dienstvorschrift 100 (FwDV 100). (PDF; 808 kB) Führung und Leitung im Einsatz – Führungssystem –. In: hlfs.hessen.de. Hessische Landesfeuerwehrschule, September 1999, abgerufen am 28. Januar 2023.
↑Ausschuss „Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“ (AFKzV): Feuerwehr-Dienstvorschrift 500 (FwDV 500). (PDF; 4,31 MB) Einheiten im ABC-Einsatz. In: hlfs.hessen.de. Hessische Landesfeuerwehrschule, Januar 2022, abgerufen am 28. Januar 2023.
↑FwDv/Polizeidienstvorschrift/KatS-Dienstvorschrift 800 (PDF; 0,5 MB) Informations- und Kommunikationstechnik im Einsatz (FwDV/DV 800), Ausschuss „Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“ (AFKzV), 2017
↑Franz-Josef Sehr: Das Entstehen der Pflichtfeuerwehren im Heimatgebiet – Ein staatlicher Versuch zur Brandbekämpfung. In: Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg (Hrsg.): Jahrbuch für den Landkreis Limburg-Weilburg 2024. Limburg 2023, ISBN 3-927006-61-0, S.230–237.
↑Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS): Katastrophenschutz-Dienstvorschrift 510 HE. (PDF; 3,58 MB) Gefahrstoffnachweis und Notfallprobenahme im Katastrophenschutz des Landes Hessen. In: hlfs.hessen.de. Hessische Landesfeuerwehrschule, 19. Juni 2013, abgerufen am 1. Mai 2023.
↑Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS): KatS-/FwDV 820 HE. (PDF; 1,80 MB) Betrieblich-taktische Regelungen für den Funkbetrieb der nichtpolizeilichen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im Land Hessen im Digitalfunk (TETRA). In: hlfs.hessen.de. Hessische Landesfeuerwehrschule, 22. März 2020, abgerufen am 24. Dezember 2023.