Dieser Artikel behandelt eine deutsche Gemeinde. Zur österreichischen Opern- und Konzertsängerin siehe Jella Braun-Fernwald, zum österreichischen Gynäkologen siehe Carl Braun von Fernwald.
Die Gemeinde Fernwald besteht aus den drei Ortsteilen Albach, Annerod und Steinbach. Größter Ortsteil und Sitz der Gemeindeverwaltung ist Steinbach. Fernwald grenzt im Norden an die Gemeinde Buseck, im Osten an die Gemeinde Reiskirchen, im Südosten an die Stadt Lich, im Südwesten an die Stadt Pohlheim sowie im Westen an die Stadt Gießen.
Geschichte
Fernwald entstand am 31. Dezember 1971 durch den Zusammenschluss der vormals eigenständigen Gemeinden Steinbach, Annerod und Albach.[2] Die Namensfindung basiert auf dem zwischen Annerod und Steinbach gelegenen Waldstück, das als „Fernewald“ zum größeren Waldgebiet des „Wiesecker Waldes“ (Stadtteil von Gießen) gehörte.
Die gewählten Gemeindevertreter bildeten nach der Wahl vier Fraktionen (CDU/FDP, Bündnis 90/Die Grünen, FW und SPD).
Bürgermeister und Gemeindevorstand
Nach der hessischen Kommunalverfassung wird der Bürgermeister für eine sechsjährige Amtszeit gewählt, seit dem Jahr 1993 in einer Direktwahl, und ist Vorsitzender des Gemeindevorstands, dem in der Gemeinde Fernwald neben dem Bürgermeister ehrenamtlich ein Erster Beigeordneter und sieben weitere Beigeordnete angehören.[7] Bürgermeister ist seit dem 1. Januar 2022 der parteiunabhängige Manuel Rosenke (unterstützt von SPD und FW), der bis dahin Leiter der Finanz- und Liegenschaftsabteilung der Gemeindeverwaltung war.[8] Er wurde als Nachfolger von Stefan Bechthold (SPD), der nach zwei Amtszeiten nicht wieder kandidiert hatte,[9] am 4. Juli 2021 im ersten Wahlgang bei 53,7 Prozent Wahlbeteiligung mit 58,1 Prozent der Stimmen gewählt.[10]
Die ehrenamtlichen Beigeordneten werden von der Gemeindevertretung in oder bald nach der konstituierenden Sitzung für die fünfjährige Wahlperiode bis zur nächsten Kommunalwahl in den Gemeindevorstand gewählt. Für die Dauer ihrer Wahlzeit werden sie zu Ehrenbeamten ernannt und können, im Gegensatz zu dem Bürgermeister als hauptamtlichem Mitglied, nicht abgewählt werden. Die Stärke der in der Gemeindevertretung vertretenen Fraktionen spiegelt sich grundsätzlich in der Zusammensetzung des ehrenamtlichen Gemeindevorstands wieder.[7] Vertreter des Bürgermeisters ist der Erste Beigeordnete Gerhard Pitz (FW).
Der Gemeindevorstand steht an der Spitze der Gemeindeverwaltung und wird von dieser unterstützt. Er trifft die Entscheidungen zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten, bereitet gemeinsam mit der Verwaltung die Beschlüsse der Gemeindevertretung vor und führt diese aus. Er wirkt mit bei der Ausführung der Gesetze und Verordnungen innerhalb der Gemeinde, bei der Verwaltung des Vermögens, bei der Erstellung des Haushaltsplanes sowie bei der Überwachung des Kassen- und Rechnungswesens. Auch die Wahrung der Bürgerinteressen ist seine Aufgabe. Er vertritt die Gemeinde nach außen, führt den Schriftwechsel und vollzieht die Gemeindeurkunden. Er tagt unter Vorsitz des Bürgermeisters in nicht-öffentlichen Sitzungen. An den Sitzungen der Gemeindevertretung nimmt der Gemeindevorstand ohne Stimmrecht teil.[13]
Wappen
Als Hoheitszeichen führt die Gemeinde Fernwald dieses Wappen:
Blasonierung: „In Blau ein goldenes Schrägkreuz, aufgelegt ein silberner Herzschild mit durchgehendem schwarzen Kreuz.“[14][15]
Wappenbegründung: Das Wappen wurde am 24. Mai 1976 durch das Hessische Ministerium des Innern genehmigt. Es entstand aus dem Wappen des Ortsteils Steinbach. Der Deutschordensschild und das Gleiberger Schrägkreuz stehen für deren Besitzrechte in Steinbach und auch Annerod. Die Farben blau und Gold wurden für den Einfluss der Solmser Grafen in Albach gewählt.
Flagge
Die Flagge wurde am 13. Januar 1984 durch das Hessische Ministerium des Innern genehmigt.
Flaggenbeschreibung: „Auf weißer Mittelbahn mit blauen Randstreifen in der oberen Hälfte aufgelegt das Gemeindewappen.“[16]
↑Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27. 5. 1970 bis 31. 12. 1982. W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart/Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S.364.
↑Genehmigung eines Wappens der Gemeinde Fernwald, Landkreis Gießen, Regierungsbezirk Darmstadt vom 24. Mai 1976. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1976 Nr.24, S.1082, Punkt 816 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 6,7MB]).
↑Genehmigung einer Flagge der Gemeinde Fernwald, Landkreis Gießen, Regierungsbezirk Darmstadt vom 13. Januar 1984. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1984 Nr.5, S.244, Punkt 115 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,4MB]).