Untereider bei Kating
Das FFH-Gebiet Untereider ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Nordfriesland in den Gemeinden Drage (Nordfriesland), Friedrichstadt, Koldenbüttel, Witzwort, Oldenswort und in Tönning und im Kreis Dithmarschen in den Gemeinden Kleve (Dithmarschen), Sankt Annen (Dithmarschen), Lehe (Dithmarschen), Groven (Dithmarschen), Karolinenkoog und Wesselburenerkoog, Das FFH-Gebiet liegt fast vollständig im Naturraum Schleswig-Holsteinische Marschen und Nordseeinseln. Nur ein kleines Stück im Osten liegt im Naturraum Schleswig-Holsteinische Geest. Das gesamte Gebiet ist Teil der Untereinheit Eider-Treene-Niederung. Es hat eine Fläche von 3606 ha. Die größte Ausdehnung liegt in Nordostrichtung und beträgt 21,7 km. Die höchste Erhebung mit 7,7 m über NN liegt an der Eiderschleuse Nordfeld,[1] der niedrigste Punkt westlich des Eidersperrwerkes auf Meereshöhe.
Der NATURA 2000-Standard-Datenbogen (SDB) für dieses FFH-Gebiet wurde im Juni 2004 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein erstellt, im September 2004 als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) vorgeschlagen, im November 2007 von der EU als GGB bestätigt und im August 2010 national nach § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG als besonderes Erhaltungsgebiet (BEG) bestätigt. Der SDB wurde zuletzt im Mai 2019 aktualisiert.[3] Das FFH-Gebiet Untereider ist in vier FFH-Teilgebiete aufgeteilt. Für jedes FFH-Teilgebiet wurde ein eigener Managementplan aufgestellt:
Eine Gebietsbetreuung für das FFH-Gebiet gem. § 20 LNatSchG wurde mit Stand 24. Juni 2021 vom LLUR nicht ausgesprochen.[8]
Das FFH-Gebiet besteht zu knapp zwei Dritteln aus Wasserflächen und zu knapp einem Drittel aus feuchtem oder mesophilem Grünland. Der Rest besteht zu 10 % aus Salzwiesen und einem Prozent Uferbewuchs, siehe auch Diagramm 1.
Das FFH-Teilgebiet Katinger Watt hat eine Größe von 399 ha. Es grenzt im Westen an die Landesstraße L305, im Norden an die Straße Katingsiel und den Norderlochgraben. Im Osten verläuft die Grenze durch das Waldgebiet Katinger Wald der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (SHLF) östlich des Katinger Priels. Im Süden bildet der nördliche Eiderdamm die Teilgebietsgrenze.[9] Bei Ebbe liegt der Wasserstand der Eider bis zu 1 m unter NN.[10] Dann kann der Katinger Priel über das Sielbauwerk im nördlichen Eiderdamm in die Eider und über das Eidersperrwerk in die Nordsee entwässert werden.[11] Bei Flut sind die Sieltore in der Regel geschlossen.
Der größte Teil des Teilgebietes ist von Flachwasserflächen bedeckt. Im Uferbereich der Gewässer liegen Salzwiesen mit Röhricht und dahinter mesophiles Grünland, das entweder extensiv beweidet oder als Mähwiese genutzt wird.[12] Am Ostrand ist mesophytischer Buchenwald bestimmend. Im Süden zwischen Straße und Eiderdamm hat sich Pionierwald gebildet.[13]
Das Teilgebiet grenzt im Westen an den Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete, sowie das Biosphärenreservat Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und Halligen und im Süden an das am 15. Dezember 1989 gegründete Naturschutzgebiet Grüne Insel mit Eiderwatt.
Für den Besucher gilt ein Betretungsverbot außerhalb der ausgewiesenen Wanderwege. Am Gebietsrand befinden sich mehrere Parkplätze.[14] Ein Aussichtsturm kann von der L305 über einen Naturpfad erreicht werden.[15] Im Norden des Teilgebietes wurde ein Naturinformationsareal geschaffen. Dort befindet sich das NABU Naturzentrum Katinger Watt, von dem aus die regelmäßigen Vogelzählungen durchgeführt werden. Zwei Parkplätze und zwei Vogelbeobachtungshütten[16] sowie BIS-Infotafeln zum Schutzgebiet stehen dort für Besucher zur Verfügung.[17]
Das FFH-Teilgebiet Grüne Insel mit Eiderwatt hat eine Größe von 965 ha. Es erstreckt sich vom Eidersperrwerk im Westen bis zur Bundesstraße B5 am Südrand von Tönning im Osten. Die Nordgrenze bildet die Kreisstraße K41 bis Marienhof und von dort in östlicher Richtung der nördliche Eiderdeich am Südrand von Tönning bis zur B5. Die Südgrenze wird durch den Vordamm zwischen der B5 im Osten am Karolinenkoog und der Mündung des Schülper Kanals, sowie durch das Eiderwatt am Wesselburener Koog bis zum Ende der K65 gebildet. Danach ist der Vordamm des Wesselburener Koogs bis kurz vor dem Eidersperrwerk die Südgrenze.[18]
Am rechten Ufer der Eider befindet sich im FFH-Teilgebiet Grüne Insel im Eiderwatt das Naturschutzgebiet Grüne Insel im Eiderwatt. Die Gebietsbetreuung gem. § 20 LNatSchG erfolgt durch den Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e. V.[19] In den Karten der Preußischen Landaufnahme bis 1930 ist die Insel nicht verzeichnet.[20] In den Karten von 1932 bis 1950 ist die Grüne Insel mit einem Damm mit dem Katinger Vorland verbunden eingezeichnet.[21] Mit dem Bau des Absperrdeiches zwischen Spannbüllhörn im Norden und Hundsknöll im Süden und des Eidersperrwerkes wurde der Wasserstand in der Eider soweit abgesenkt, dass die Grüne Insel zur Halbinsel wurde.[22] Am linken Ufer der Eider liegt ebenfalls vollständig im Teilgebiet das am 22. Dezember 1989 gegründete Naturschutzgebiet Dithmarscher Eidervorland mit Watt, das ebenfalls vom Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e. V. betreut wird. Ein Faltblatt des landesweiten Besucherinformationssystems (BIS) informiert über das Teilgebiet.[17]
Das FFH-Teilgebiet Nordfeld bis Tönning beginnt an der Eiderbrücke bei Tönning und endet flussaufwärts beim Sperrwerk und Schleuse Nordfeld. Das Sperrwerk wurde 1936 fertiggestellt und sorgte dafür, dass bei Sturmfluten das Hochwasser nicht mehr bis Rendsburg auflief, sondern am Sperrwerk Nordfeld endete. Mit der Fertigstellung des Eidersperrwerkes im Jahre 1973 wurde auch dieser Flussabschnitt gegen Überflutungen gesichert und erhielt seine jetzige Gestalt.[18]
Innerhalb des Teilgebietes befindet sich am Westrand bei Tönning das am 16. Dezember 1992 gegründete Naturschutzgebiet Oldensworter Vorland, das zwischen dem rechten Eiderdamm und der Eider liegt. Die Gebietsbetreuung gem. § 20 LNatSchG erfolgt durch den Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e. V.[19] An der Schleuse am Neuen Hafen in Friedrichstadt liegt die Grenze zu dem etwas kleinerem FFH-Gebiet Treene Winderatter See bis Friedrichstadt und Bollingstedter Au. Zwischen der Eiderbrücke bei Friedrichstadt bis zur Schleuse Nordfeld grenzt das Teilgebiet an das am 26. März 2018 erschaffene Landschaftsschutzgebiet „Ostenfeld-Schwabstedter Geest mit vorgelagerter Marsch“;[23] teilweise überdecken sich beide Gebiete. Bei Preil grenzt das am 6. Dezember 1976 geschaffene Landschaftsschutzgebiet „Alte Deichbruchstelle bei Preil“[24] an das Teilgebiet.[25]
Der Wattenmeerplan 2010 ist das Ergebnis einer Regierungskonferenz der Wattenmeeranrainerstaaten Dänemark, Deutschland und der Niederlande zum Schutz des Wattenmeeres, die am 18. März 2010 in Westerland auf Sylt stattgefunden hat. Mit dem Wattenmeerplan 2010 wollte man zusammen mit der Gemeinsamen Erklärung zum Schutz des Wattenmeeres einen Rahmen für das integrierte Management des Wattenmeergebietes erstellen. Als ausführendes Organ für dieses trilaterale Management wurde bereits im Jahre 1987 eine gemeinsame Behörde, das Wattenmeersekretariat in Wilhelmshaven geschaffen. Ein Ziel bestand darin, das dieses Sekretariat die Managementpläne für die bis dahin national erstellten Managementpläne ersetzt. In Deutschland sind die Bundesländer für die Umsetzung der FFH-Richtlinie zuständig. In Schleswig-Holstein wird diese Aufgabe durch das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) wahrgenommen. Dieses hat aus der Erfahrung heraus, dass das Wattenmeersekretariat bis heute seine Hauptaufgabe in der überregionalen Darstellung der Erhaltungs- und Entwicklungsziele sieht, weiterhin eigene Managementpläne für die FFH-Gebiete im Wattenmeer erstellt. Dies wurde noch verstärkt durch die Anerkennung des Wattenmeeres der drei Länder als UNESCO-Weltnaturerbe im Jahre 2014. Weil die Amtssprache des Wattenmeersekretariats Englisch ist, ging der regionale Bezug zu den kleinteiligen nationalen FFH-Gebieten verloren. Fast alle Veröffentlichungen des Wattenmeersekretariats erfolgen ausschließlich in englischer Sprache.
Im Falle des FFH-Gebietes Untereider ist in Karte 4 des Wattenmeerplanes 2010 die Untereider nur ungenau als Teil des Zuständigkeitsbereiches des Wattenmeersekretariats ausgewiesen.[26] Auf der Netzseite des Wattenmeersekretariats gibt es nur eine Verknüpfung zum Nationalpark-Zentrum Multimar Wattforum. Angaben zum FFH-Gebiet Untereider fehlen (Stand 24. Juni 2021). Einen FFH-Managementplan in der in Schleswig-Holstein üblichen Form wurde vom Wattenmeersekretariat für das FFH-Teilgebiet Wattenmeerplan nicht erstellt.
Laut Standard-Datenbogen vom Mai 2019 sind folgende FFH-Lebensraumtypen (LRT) und Arten für das Gesamtgebiet als FFH-Erhaltungsgegenstände mit den entsprechenden Beurteilungen zum Erhaltungszustand der Umweltbehörde der Europäischen Union gemeldet worden (Gebräuchliche Kurzbezeichnung (BfN)):[28][29]
FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der EU-Richtlinie:[30]
Arten gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2009/147/EG und Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG:[37]
Aus den oben aufgeführten FFH-Erhaltungsgegenständen werden als FFH-Erhaltungsziele von besonderer Bedeutung die Erhaltung folgender Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt:[60]
Aus den oben aufgeführten FFH-Erhaltungsgegenständen werden als FFH-Erhaltungsziele von Bedeutung die Erhaltung folgender Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt:[60]
Das Kapitel FFH-Analyse und Bewertung in FFH-Managementplänen beschäftigt sich unter anderem mit den aktuellen Gegebenheiten des FFH-Gebietes und den Hindernissen bei der Erhaltung und Weiterentwicklung der FFH-Lebensraumtypen. Die Ergebnisse fließen in den FFH-Maßnahmenkatalog ein.
Durch die Eindeichung der Untereider mit dem Eidersperrwerk ist das Katinger Watt in seiner heutigen Form entstanden. Davor war es den Gezeiten vollständig ausgesetzt. Heute besteht es im Wesentlichen aus einem Süßwassersee, dem Katinger Priel und Grünland verschiedener Ausprägung. Die Eindeichung hatte zunächst zur Folge, dass die Wattpflanzen vollständig verschwanden. Mittlerweile hat sich durch Qualmwasser, das durch den Absperrdeich in das Katinger Watt eindringt, der Salzgehalt im Oberflächenwasser erhöht und am inneren Deichfuß sind wieder Salzwiesen entstanden.[13] Das Teilgebiet hat sich zu einem wichtigen Rast- und Brutgebiet für Watt- und Küstenvögel entwickelt. Zu deren Erhalt und Entwicklung werden die Flachlandmähwiesen nach einem dem Rast- und Brutverhalten der Vögel angepasstem Mäh- und Beweidungskonzept bewirtschaftet. Eine anfänglich noch durchgeführte Schilfmahd findet nicht mehr statt.
Ähnlich wie im Katinger Watt hat sich durch Qualmwasser des Absperrdeiches der Lebensraumtyp Salzwiese in den Vorlandflächen des Teilgebietes entwickeln können. Der Erhaltungszustand des Ästuars im Teilgebiet wird mit B = „gut“ bewertet, bis auf den Katinger Priel zwischen K70 und Eiderdamm, sowie dem Norderlochgraben im Eidervorland. Der LRT Atlantische Salzwiesen hingegen wird weitgehend nur mit C = „durchschnittlich bis schlecht“ bewertet.[61]
Grundsätzlich besteht aus Sicht des Naturschutzes im gesamten FFH-Gebiet ein Zielkonflikt zwischen der Erhaltung und Entwicklung der FFH-Lebensraumtypen, dem Vogelschutz des deckungsgleichen Europäischen Vogelschutzgebietes DE-0916-491 „Ramsar-Gebiet Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete“ und des Schutzes und der Ausweitung der Waldfläche in Schleswig-Holstein.[62] So stellt die Waldfläche zwischen dem Katinger Watt und der Grünen Insel im Eiderwatt eine Barriere für Wiesenbrüter und die Entwicklung einer größeren zusammenhängenden feuchten Grünlandfläche als Biotopverbund dar.[63]
Das Teilgebiet ist durch den Bau des Eidersperrwerkes mit seinen bis dahin natürlichen tideabhängigen Wasserständen stark verändert worden. Der geringere Tidenhub in der Untereider lässt den Salzgehalt flussaufwärts hinter Friedrichstadt gegen Null gehen. Vor dem Bau des Eidersperrwerkes und des westlich von Friedrichstadt in den 30er Jahren gebauten Sperrwerkes bei Nordfeld ging die Flut bis in die Nähe von Rendsburg. Da nicht mit deren Rückbau zu rechnen ist, sind die Lebensraumtypen Salzwiesen und Schlickwatt in ihrem Bestand gefährdet. Oberhalb von Hemmerdeich ist der LRT Ästuar bereits der einzige Lebensraumtyp im Teilgebiet.[64] Alle im SDB genannten Fischarten sind im Teilgebiet vertreten, allerdings nur als Durchzugsgebiet von den Lebensräumen im Meer hinauf zu den Laichgebieten in der Treene und Obereider. Die beiden Sperrwerke sind allerdings kein Hindernis für die Durchgängigkeit, da beide mit einer Schleuse versehen sind. Das gilt auch für die Schleuse zur Treene in Friedrichstadt zum FFH-Gebiet Treene Winderatter See bis Friedrichstadt und Bollingstedter Au. Wichtig ist hier die Erhaltung der Durchgängigkeit zu den Laichgebieten in Obereider und Treene mit ihren Zuflüssen und der Schutz und gute Laichbedingungen in den Laichgebieten selbst.
Der FFH-Maßnahmenkatalog im Managementplan führt neben den bereits durchgeführten Maßnahmen geplante Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet an. Konkrete Empfehlungen sind in einer Maßnahmenkarte beschrieben.
Nach der Eindämmung der Eidermündung durch das Eidersperrwerk hatte man in den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts vor, das Katinger Watt zuzuschütten und dort Campingplätze und Ferienhäuser zu errichten. Diese Pläne wurden nie realisiert. Vielmehr verfolgte man ab Mitte der 80er Jahre die Umwandlung des Katinger Watts zu einer Naturschutzfläche mit Wasser- und Wiesenflächen vor allem zum Schutz von Wiesen- und Wasservögeln. Mit der Jahrtausendwende wurden bis dahin aufgekommene Gehölze und Buschwerk zu Gunsten von offenen Weideflächen mit extensiver Bewirtschaftungsform beseitigt.[65]
Die Maßnahmen sind in 15 Maßnahmenblättern[66] und einer Maßnahmenkarte[67] festgehalten. Dabei sind folgende Schwerpunkte gesetzt worden:
Die notwendigen Erhaltungs- und Wiederherstellungs- sowie weitergehende Maßnahmen sind in einer Karte festgehalten.[68] Schwerpunkt ist ein auf die Bedürfnisse des Teilgebietes abgestimmtes Beweidungs- und Mähkonzept, um den Wiesenbrütern bessere Brutbedingungen zu schaffen. Dabei verzichtet man bewusst auf die Förderung des Lebensraumes Röhricht und damit des Bruthabitats für Rohrdommel und Rohrweihe, die im aktuellen SDB als Erhaltungsgegenstände aufgeführt sind.[37]
Die bis 2018 durchgeführten Maßnahmen sind zudem in einer Maßnahmenkarte festgehalten.[69]
Die notwendigen Erhaltungs- und Wiederherstellungs- sowie weitergehende Maßnahmen sind in einem Maßnahmenblatt[70] und einer Maßnahmenkarte dokumentiert.[71]
Eine FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen findet in Schleswig-Holstein alle 6 Jahre statt. Die Ergebnisse des letzten Folgemonitorings wurden am 21. März 2012 in einem Textbeitrag[72] und einer Kartensammlung[73] veröffentlicht.
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